Österreich will den Betrug mit Versicherungskarten eindämmen. Doch die Ärzte laufen Sturm gegen das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz der Bundesregierung. Sie befürchten, von Mitarbeitern der Kassen bespitzelt zu werden und warnen vor einem bürokratischen Mehraufwand für die Ärzte und einer schlechteren Versorgung der Patienten.
Nach dem Entwurf sind die Kassen künftig dazu verpflichtet, „die gesetzes- und vertragskonforme Vorgehensweise der Vertragspartner zu überprüfen“. So müssen die Ärzte die Identität der Versicherten feststellen – und sich einen Ausweis vorlegen lassen. In Österreich ist auf der elektronischen Gesundheitskarte (E-Card) noch kein Foto des Versicherten.
Bisher mussten die Ärzte nur „im Zweifelsfall“ eine Identitätsprüfung vornehmen, künftig soll sie immer erfolgen, wenn der Patient dem behandelnden Arzt „nicht persönlich bekannt ist“. Hält sich ein Arzt nicht daran, ist das unter Umständen ein Grund für eine Kündigung des Kassenvertrags durch die Sozialversicherung.
Was die Österreichische Ärztekammer besonders wurmt: Die Kassen sollen geschulte Testpersonen dazu einsetzen, den Ärzten Fehlverhalten nachzuweisen. Diese sollten nicht nur die Identitätskontrolle kontrollieren, sondern etwa mit vorgetäuschten Erkrankungen eine Krankschreibung erwirken, moniert Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK).
„Und damit das alles besser funktioniert, können diese Kassen-Spitzel mit einer falschen Identität und einer dazu passenden E-Card ausgestattet werden – einer offiziell gefälschten, sozusagen“, sagt Steinhart, der auch Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte ist. „So viel zu einem partnerschaftlichen Umgang zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten.“
Er sieht eine Ausweitung des staatlichen Bespitzelungswesens und bürokratischen Mehraufwand. Zur Gegenfinanzierung der geplanten „Steuerreform“ solle nicht nur das Bankgeheimnis fallen, der Staat setze auch auf das systematische Ausspionieren von Arztpraxen durch so genannte Mystery Shopper mit Scheinidentität und falschen E-Cards.
Die Ärzte befürchten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient leidet. Denn die Ärzte würden sich rechtlich möglichst umfangreich absichern, wenn sie nicht wüssten, ob es sich um einen „Kassenspitzel“ handelt. Das könne zu längeren Wartezeiten, unnötigen Zusatzuntersuchungen oder einer Verzögerung des Therapiebeginns führen.
Dem Arzt unbekannte Patienten ohne Ausweis müssten zudem vermutlich entweder weggeschickt werden oder den Arztbesuch privat bezahlen, moniert die Ärztekammer. „Das wirft medizinische, ethische und haftungsrechtliche Fragen auf. Es bedarf hier eindeutiger Regelungen, die bewährte Prinzipien einer sozialen Medizin nicht aushebeln“, so Steinhart. Ärzte seien dazu da, Patienten zu behandeln, nicht um Ausweise zu kontrollieren.
Die Ärzte sehen zudem keinen Bedarf für die Neuregelung: Die Sozialversicherung habe zwischen 2008 und 2013 nach eigenen Angaben 421 Fälle mit Verdacht auf E-Card-Missbrauch durch Versicherte untersucht. Dabei sei es in sieben Fällen zu Verurteilungen gekommen. Der entstandene Schaden habe insgesamt 101.000 Euro betragen.
„Ein sinnvolles Aufwand-Nutzen-Verhältnis sieht anders aus“, so Steinhart. Aus seiner Sicht wäre mit viel geringerem Aufwand mehr zu erreichen – die E-Cards könnten einfach mit einem Foto des Versicherten versehen werden.
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