USA

Obama-Reform verfassungswidrig APOTHEKE ADHOC, 14.08.2011 08:31 Uhr

Berlin - 

Ein nationales Berufungsgericht der USA hat das Herzstück der Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama als verfassungswidrig erklärt: Mit dem Passus, der jeden Amerikaner zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet, habe der Kongress seine Kompetenzen überschritten. Zuvor hatte schon ein Gericht im Staat Florida die gesamte Reform als verfassungswidrig erklärt.

Insgesamt 26 Staaten hatten vor dem Berufungsgericht Beschwerde eingelegt: Das Gericht mit Sitz in Atlanta bezog sich in seiner Entscheidung allerdings nur auf den Passus zur Versicherungspflicht. Bürger in allen Staaten zu lebenslangen Ausgaben für Krankenversicherungen zu verpflichten, gefährde die föderalistische Struktur der USA, so die Richter. Andere zuvor kritisierte Paragraphen, wie etwa das Verbot für Krankenversicherungen, Patienten wegen Vorerkrankungen abzulehnen, erklärte das Berufungsgericht als verfassungskonform.

Im Juni hatte jedoch eine andere Kammer des Berufungsgerichtes die Versicherungspflicht als verfassungskonform erklärt: In der Tat dürfe der US-Kongress Bürger dazu verpflichten, sich in einem Krankenversicherungsprogramm einzuschreiben, argumentierte die Kammer des Berufungsgerichtes aus Cincinnati. Die Obama-Regierung kann nun entweder beim Berufungsgericht in Revision gehen oder direkt vor den Obersten Gerichtshof ziehen. Auch weil nun zwei widersprüchliche Urteile von Berufungsgerichten vorliegen, rechnen Beobachter damit, dass der Oberste Gerichtshof über die Gesundheitsreform entscheiden muss.

Mit dem im März unterzeichneten „Affordable Care Act“ wollte die Obama-Regierung sicher stellen, dass die etwa 50 Millionen unversicherten US-Bürger Zugang zu einem Krankenversicherungsprogramm erhalten.