Nordirland

Apotheker dürfen Ärzte korrigieren Benjamin Rohrer, 30.11.2012 15:21 Uhr

Neue Verdienstquellen: Nordirlands Apotheker werden dafür bezahlt, wenn sie Verschreibungen von Ärzten korrigieren. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Nordirlands Apotheker werden immer mehr zum ersten Ansprechpartner im Gesundheitswesen. Für eine Reihe leichter Erkrankungen übernehmen die Pharmazeuten schon die Erstversorgung und Beratung. Ab sofort können die Apotheker auch die Verschreibungen der Ärzte berichtigen, wenn beispielsweise eine falsche Dosierung auf dem Rezept steht oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten drohen. Die Apotheker werden dafür vom Nationalen Gesundheitsdienst bezahlt.

Bei dem sogenannten „Community Pharmacy Intervention Scheme“ dürfen die Mitarbeiter in den 530 Apotheken ihre Patienten darauf hinweisen, wenn es eine bessere oder günstigere Medikation gibt. Die Approbierten können beispielsweise den Wechsel von einem Originalpräparat zum Generikum veranlassen – bei medizinischen Gründen auch umgekehrt. Zudem soll die Dosierung überprüft werden. Die Apotheker sollen auch eine ungewollte Polymedikation feststellen.

Sobald der Patient eingewilligt hat, schickt der Apotheker über die elektronische Patientenakte seinen Änderungsvorschlag an den Hausarzt des Patienten. Nach dessen Zustimmung darf der Apotheker die Medikation ändern und die Dienstleistung abrechnen. Pro Eingriff erhält er 10 Britische Pfund, also umgerechnet etwa 12 Euro.

Um die Hausarztpraxen zu entlasten, dürfen die Apotheker ihren Patienten schon seit mehreren Jahren eine Beratung bei leichten Erkrankungen anbieten. Wenn sich Kunden beispielsweise mit Fußpilz, Durchfall oder Läusebefall vorstellen, können die Apotheker auch ohne Beteiligung eines Arztes ein OTC-Präparat empfehlen und einen weiteren Kontrolltermin vereinbaren.

Nach Verhandlungen mit dem Gesundheitsdienst kommen nun vier weitere Indikationen dazu: Herpes, übermäßige Produktion von Ohrenschmalz, Mundfäule sowie Pilze im Mundraum. Der Apotheker muss die Behandlung genauestens dokumentieren und wird dafür ebenfalls entlohnt.

Trotzdem ist der Nordirische Apothekerverband nicht zufrieden mit der derzeitigen Honorarsituation. Anfang des Jahres hatte die Regierung die Grundvergütung um 38 Millionen Pfund kürzen wollen. Die Apotheker hatten dagegen geklagt – und vor dem Obersten Gerichtshof Nordirlands Recht bekommen. Noch im Dezember soll über die Klage der Regierung gegen dieses Urteil entschieden werden.