Während 2017 die Zahl der Organspender in Deutschland mit 797 auf einen neuen Tiefpunkt gesunken ist, dürfte sie in den Niederlanden bald deutlich steigen. Denn hier hat das Parlament am Dienstag ein neues Gesetz zur Registrierung von Organspendern beschlossen. Danach wird jeder volljährige Bürger automatisch als Organspender registriert. Will er das nicht, muss er aktiv widersprechen.
Bislang galt in den Niederlanden dieselbe Regelung wie in Deutschland, wonach sich Organspender aktiv registrieren lassen müssen, beziehungsweise dies durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung entsprechend dokumentiert haben.
In Den Haag wurde das heftig umstrittene Gesetz denn auch von der ersten Kammer des Parlaments mit knapper Mehrheit angenommen. 38 Abgeordnete stimmten für diese neue Widerspruchslösung, 36 dagegen. Die Zweite Kammer hatte bereits mit nur einer Stimme Mehrheit zugestimmt. Das Gesetz wird nun der Regierung vorgelegt, die dann entscheidet, wann es im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Umgesetzt wird die neue Regelung so, dass künftig jeder Volljährige schriftlich angefragt wird, ob er nach seinem Tod Organe spenden will. Wer dann nicht ausdrücklich widerspricht, wird als Spender registriert. Die Niederlande sind mit dieser Gesetzesänderung das 18. europäische Land, das zur Widerspruchslösung bei der Organspende wechselt.
Auch in Deutschland wird diese Regelung als sinnvolle Maßnahme gegen den extremen Mangel an Spenderorganen diskutiert. Denn mit nur noch 9,3 Spendern pro eine Million Einwohner rutscht Deutschland auf einen Wert, der die Mitgliedschaft im Eurotransplant-Verbund zur Disposition stellen könnte. Denn dieser Verbund setzt eigentlich als Mindestwert für die Teilnahme an diesem Organspendesystem zehn Spender pro eine Million Einwohner voraus.
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