Niederlande

Der registrierte Apothekenkunde

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Berlin -

In Deutschland steckt die Implementierung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans noch in den Kinderschuhen. Anderswo ist man schon viel weiter: In den Niederlanden können sich Patienten bei ihren Apotheken registrieren und in ein zentrales Register eintragen lassen. Dadurch werde der Austausch mit Ärzten und Krankenhäusern erheblich verbessert, so der Apothekerverband KNMP.

Die Möglichkeit zur Registrierung sei schon vor mehr als 20 Jahren geschaffen worden, sagt der KNMP. Der Kunde meldet sich bei einer Apotheke seiner Wahl an, häufig in seiner Nachbarschaft. Auch eine Einschreibung über Telefon oder eine Onlinemaske auf der jeweiligen Apotheken-Website ist möglich.

Beim ersten persönlichen Besuch bringt der Kunde Personalausweis und Versicherungskarte mit. Im Anschluss daran informiert er seinen Hausarzt. Die Kontaktdaten der Apotheke werden in die Patientenakte eingetragen. Für jedes Familienmitglied muss eine eigene Anmeldung erfolgen.

Jeder Patient ist frei in der Wahl seiner Apotheke. Auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht. Doch raten Gesundheitsministerium und Apothekenverband zur Anmeldung, sobald mehrere Medikamente benötigt werden. Der Austausch zwischen Arzt und Apotheker werde dadurch erleichtert, so eine Sprecherin des Ministeriums. Der Arzt könne Rezepte dann zum Beispiel einfach faxen.

Die Apotheke legt ein Dossier darüber an, welche Medikamente gerade aktuell in Gebrauch sind und ob sie sich miteinander vertragen. Dazu benötigt er Angaben des Patienten über mögliche Allergien (zum Beispiel gegen Penicillin), chronische Erkrankungen oder Schwangerschaft. Wenn der Patient zustimmt, werden die Daten in einem landesweit zugänglichen zentralen Register (LSP) gespeichert. Im Notfall können andere Apotheken oder auch Ärzte und Ambulanzen in anderen Städten darauf zugreifen. Doch auch hierfür dazu muss der Patient vorab seine Einwilligung geben.

Laut KNMP erhält der Apotheker für das Anlegen eines Dossiers keine Vergütung. Wer am LSP teilnimmt und dort mindestens 25 Prozent seiner Patienten gemeldet hat, erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung von 1024 Euro. Für jede Eingabe eines neuen Patienten ins System werden einmalig zunächst 69 Cent fällig. Bewegt der Apotheker mehr als 35 Prozent seiner Kunden, sich im LSP aufnehmen zu lassen, erhält er künftig bei jeder Neueingabe einmalig 1,42 Euro pro Kopf.

Für das ganze Land festgelegt sind die Gebühren für Beratungen. Dafür kann der Apotheker für jedes einzelne Arzneimittel auf einem Rezept 6 Euro berechnen. Für jedes Medikament, das erstmals verschrieben wird oder schon mehr als ein Jahr nicht mehr in Gebrauch war, werden weitere 6 Euro Gebühr fällig.

Die Abrechnung dieser Gebühren ist nominell an Bedingungen geknüpft. So wird vom Pharmazeuten erwartet, jedes Rezept zu kontrollieren und danach ins Patientendossier einzupflegen. Er soll überprüfen, ob das Medikament wirklich die richtige Wahl ist oder sich womöglich mit einem anderen nicht verträgt. Bei Unstimmigkeiten in der Verschreibung nimmt der Apotheker direkt Kontakt mit dem behandelnden Hausarzt oder Spezialisten auf.

Scheint alles in Ordnung, bespricht der Apotheker mit dem Kunden, wie das Medikament einzunehmen ist, wie es wirkt, wann Verbesserungen des Gesundheitszustands zu erwarten sind und welche Nebenwirkungen auftreten können. Ist das gewünschte Medikament nicht vorrätig oder nicht lieferbar, sucht er gemeinsam mit dem Patienten nach Alternativen.

Der Wechsel der Apotheke sei so einfach wie der Wechsel des Hausarztes, sagt der Verband. Doch um sicherzustellen, dass auch das Dossier des Kunden mit in die neue Praxis zieht, müssen einige Schritte in genau dieser Reihenfolge erledigt werden: Zunächst erfolgt die Anmeldung bei der neuen Apotheke, die auch die zuständige Krankenkasse informiert. Dann wird der Arzt benachrichtigt. Erst zum Schluss erfolgt die Abmeldung bei der alten Apotheke. Hier muss der Patient angeben, zu welchem Termin er wechseln will und warum. Der bisherige Apotheker ist dann verpflichtet, das Dossier des Patienten an den Nachfolger weiterzuleiten. Das erfolgt entweder persönlich, per Einschreiben oder über eine sichere E-Mail-Verbindung.

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