Seit Jahresbeginn erhalten Apotheker in Österreich mehr Geld: Mit der Novellierung der Arzneitaxe wurde die Vergütung für die Anfertigung von Salben, Kapseln und Augentropfen angehoben. Auch die Zuschläge im Notdienst und für Betäubungsmittel (BTM) sind gestiegen.
Grundsätzlich setzt sich der Preis für Rezepturen aus den Preisen für die erforderlichen Substanzen, einem Arbeitspreis und dem Gefäßpreis zusammen. Nun wurden die Arbeitstaxen meist 10 Prozent angehoben: Für das Anfertigen von Salben und Pasten gibt es neuerdings 2,65 Euro, für das Füllen von Kapseln, das Mischen von Flüssigkeiten und für Teemischungen jeweils 1,10 Euro sowie 7,70 Euro für jede Füllung von parenteralen Applikationshilfen wie etwa Schmerzpumpen.
Der Notdienstzuschlag zwischen 20 und 8 Uhr wird um 15 Prozent auf 3,45 Euro angehoben, für Dienste an Sonn- und Feiertagen tagsüber auf 1,18 Euro. Für die tägliche Versorgung von Methadon-Patienten mit Benzodiazepinen können erstmals 8 Euro pro Patient und Monat abgerechnet werden, außerdem steigt die BTM-Gebühr von 50 auf 55 Cent, pro Dauerverordnung von 15 auf 16 Euro.
Eine durchschnittliche Apotheke kann mit der Novellierung nach Schätzungen der Apothekerkammer etwa 1000 Euro pro Jahr mehr einnehmen, insgesamt gebe es bis zu 1,3 Millionen Euro mehr für die Apotheken. Kammer-Präsident Heinrich Burggasser bezeichnet die Änderung als längst überfällig: Es sei zehn, teilweise sogar 15 Jahre her, dass die Arzneitaxe zuletzt geändert worden sei.
Die Zuschläge reichen Burggasser zufolge nicht aus, um die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen. Hierfür hätten die Erhöhung mindestens 20 Prozent betragen müssen. In Zeiten der Sparpakete sei die Erhöhung aber trotzdem ein großer Erfolg.
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