Großbritannien

Nurofen: Zu schnell für die Werbung?

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Berlin -

Nach den Problemen in Australien droht dem Nurofen-Hersteller Reckitt Benckiser (RB) jetzt auch in Großbritannien Ärger: Die „Advertising Standards Authority“ (ASA), eine Selbstkontrolleinrichtung für die Werbung, untersucht einen TV-Spot für „Nurofen Express“. RB wird vorgeworfen, die Verbraucher zu täuschen.

In dem 30 Sekunden langen Werbevideo ist ein Mann zu sehen, der sich als Wissenschaftler vorstellt. Er erklärt anhand einer 3D-Darstellung, dass sich im Kopf Muskeln befinden. Die meisten Kopfschmerzen entstünden, wenn diese angespannt seien. Während seiner Ausführungen leuchten die Muskeln in dem Modell rot auf.

Weiter heißt es: „Nurofen Express wirkt gezielt in diesen Muskeln und lindert Ihre Schmerzen schneller als Standard-Paracetamol oder -Ibuprofen.“ Parallel setzt sich eine symbolisch dargestellte Nurofen-Tablette an einem Muskel ab, der daraufhin wieder weiß wird. Der Clip endet mit „Target the real source of most headaches fast“, was sich etwa mit „Gezielt und schnell gegen die wahre Quelle der meisten Kopfschmerzen“ übersetzen lässt.

Bei der ASA sind schon im Februar zwölf Beschwerden eingegangen, die dem Hersteller RB Täuschung der Verbraucher vorwerfen. In dem Spot werde nahegelegt dass „Nurofen Express“ gezielt an Muskeln im Kopf wirke, um Migräne zu bekämpfen. Ob Ibuprofen tatsächlich diese Wirkung hat oder ob die Darstellung irreführend ist, prüft die ASA derzeit. „Das ist ein komplexer Fall“, sagt ein Sprecher. Daher dauerten die Ermittlungen noch an. Von der RB wurden entsprechende Nachweise angefordert.

Laut britischem Arzneimittelgesetz darf in der Werbung für Arzneimittel keine bildliche Darstellung verwendet werden, in der die Wirkung auf den Körper irreführend abgebildet wird. Dass RB überhaupt einen Unterschied zu Konkurrenzprodukten herausstellen darf, lässt sich durch die Galenik erklären: „Nurofen Express“ enthält Ibuprofen als Natriumdihydrat, das sich Studien zufolge in vitro schneller auflöst und schneller resorbiert wird.

In Deutschland durfte bis Oktober 2012 außerhalb der Fachkreise überhaupt nicht mit der bildlichen Darstellung der Wirkmechanismen geworben werden, wenn dabei der Körperzustand vor und nach der Anwendung vergleichend abgebildet wurde.

Mittlerweile wurde der Paragraph des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) gelockert. Demnach darf nicht mit einer bildlichen Darstellung geworben werden, die in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise die Wirkung eines Arzneimittels im menschlichen Körper verwendet.

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