Mehr Komfort für Apothekenkunden

Litauen: OTC-Arzneien auch im Späti

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Berlin -

Bisher gilt im Baltikum Lettland als Vorbild für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Jetzt zieht der südwestliche Nachbarstaat Litauen nach: Das dortige Parlament beschloss Änderungen des Arzneimittelrechts. Danach dürfen ab 2019 bestimmte OTC-Produkte außerhalb von Apotheken verkauft werden. Der Online-Handel mit Rx-Arzneien wird für E-Rezepte zugelassen. Und Einrichtungen zur Tagespflege dürfen eigene Apotheken zur Versorgung ihrer Patienten gründen.

Mit den drei „Innovationen“ soll es laut Mitteilung des Parlaments für die Patienten einfacher werden, die benötigten Medikamente schneller, bequemer und vor allem billiger zu erhalten. Ab 2019 können danach Patienten, die ein E-Rezept erhalten, wählen, ob sie ihr Arzneimittel in einer Apotheke abholen oder bei einer Versandapotheke bestellen wollen. Ausgeschlossen vom Onlinehandel sind Betäubungsmittel und Psychopharmaka. Die Änderung ermögliche es den Menschen, die benötigten Medikamente sicher, bequem und rechtzeitig zu kaufen, heißt es in einer Mitteilung des Litauischen Gesundheitsministeriums.

„Vereinfacht“ werden soll auch der Bezug von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. OTC-Produkte sollen in Supermärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften verkauft werden dürfen. Allerdings gibt es eine Einschränkung. Dafür müssen die Geschäfte eine extra Lizenz erwerben. Das Ministerium betont allerdings, dass Arzneimittel ein besonderes Gut seien, das durch unsachgemäßen Konsum gesundheitsschädlich sein könne. Daher sei es wichtig, dass die Menschen nicht nur die notwendigen Medikamente erwerben könnten, dass sichergestellt sei, dass der Patient die Medikamente sinnvoll verwendet und von einem „sicheren“ Händler erhalte.

Außerdem soll der Verkauf außerhalb von Apotheken auf eine Liste von bestimmten OTC-Arzneimitteln begrenzt werden. Welche das sein werden, ist noch nicht bekannt. „Alternative Handelsplätze bieten den Patienten mehr Wahlmöglichkeiten, ihre Arzneien zu kaufen, wenn keine Apotheke in der Nähe ist, diese aber dringend benötigt werden“, heißt es in der Mitteilung.

Als Beispiel dient dem Gesundheitsministerium des Landes die Versorgung mit Schmerzmitteln, die rasch auch in der Nacht benötigt werden könnten. Diese sollen in 24-Stunden-Läden oder anderen Einzelhandelsgeschäften verkauft werden, falls es keine Apotheke in der Nähe gibt – besonders in kleineren Siedlungen, damit die dortigen Bewohner jederzeit die notwendige Medizin erhalten, so die Mitteilung.

Einrichtungen wie Tagesbetreuungsdienste dürfen demnächst eigene Apotheken betreiben. Damit soll es für deren Patienten einfacher und bequemer werden, die vom Arzt verordneten Arzneimittel zu erhalten. Dies spare auch Zeit, weil sie nicht mehr öffentliche Apotheken besuchen müssten, wie es jetzt oft der Fall sei.

Die Patienten müssten heute zuerst zu einem Arzt in der Tagesstätte kommen, um anschließend das dort ausgestellte Rezept in einer entfernten Apotheke einzulösen. Nach dem Erwerb des Medikaments kehre der Patient zu der Behandlungseinrichtung zurück, wo das erhaltene Arznemittel beispielsweise injiziert werde, erläutert das Ministerium die Erleichterung.

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