Lebenslange Haft für Apotheker-Mörder Katharina Brand, 14.11.2023 12:42 Uhr
Der Mörder von Apotheker Heinrich Burggasser muss lebenslang ins Gefängnis. Das Wiener Straflandesgericht sprach noch am ersten Prozesstag das Urteil.
Der 51-jährige Obdachlose wurde für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt. Außerdem muss er für einen Schadensersatz von circa 200.000 Euro aufkommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Burggasser war in der letzten Silvesternacht auf brutale Art und Weise getötet worden. Der Apotheker habe die Nacht mit Freunden gefeiert und kurz nach Mitternacht den Heimweg angetreten. Gegen 2.30 Uhr sei der Angeklagte in das Haus seines Opfers eingedrungen. Er soll den früheren Präsidenten der Apothekerkammer (ÖAK) überwältigt und mehrfach mit seinen Händen sowie einem Stock auf den 74-Jährigen eingeprügelt haben. Die Gewalteinwirkungen waren so stark, dass der Stock brach. Burggasser erlitt mehrere Rippenbrüche, Verletzungen an Lunge und Milz sowie an der Wirbelsäule. Auf den Kopf seines Opfers soll der Angeklagte mindestens zehn Mal einschlagen haben, so lange, bis der Schädel zertrümmert war. Danach schändete er die Leiche – Details wollte die Staatsanwaltschaft den Zuhörenden ersparen.
Eindeutige Beweislage
Sieben Tage später tötete der 51-Jährige die Mutter zweier Kinder mit ähnlicher Brutalität. In beiden Fällen lagen dem Gericht zahlreiche Beweise vor, darunter DNA- und Blutspuren, die Mordwaffen und Videoaufnahmen, auf denen der Angeklagte einwandfrei zu erkennen war. Der Tatverdächtige sei in beiden Fällen ähnlich vorgegangen: Beide Leichen habe er nach der Tat mit Textilien bedeckt, an beiden Tatorten habe er sich länger aufgehalten und dort Alkohol konsumiert.
Reporter liefern entscheidenden Hinweis
Der Angeklagte ist selbst Vater zweier Kinder, kommt aus Polen und war obdach- sowie arbeitslos. Durch sein Trinkverhalten – das mit 13 Jahren begonnen haben soll – sei es bei ihm zu einer verzögerten Entwicklung gekommen. Es sei somit nicht auszuschließen, dass der 51-Jährige zukünftig ähnliche Taten begehen könnte. Während seiner Taten sei er aber als zurechnungsfähig einzuschätzen.
Aufgefallen sei der Mann am 8. Januar zwei Reportern, die in unmittelbarer Nähe zum zweiten Tatort arbeiteten. Ihnen kam das Verhalten der Person seltsam vor, weshalb sie die Polizei verständigten.