Die niederländische Regierung will Lachgas als Rauschmittel verbieten. Das vor allem bei Jugendlichen populäre Gas sei gefährlicher als bislang angenommen, schreibt der Staatssekretärfür Gesundheit, Paul Blokhuis, dem Parlament in Den Haag. Insbesondere die einfache Beschaffung sei ein großes Problem.
Der Konsum von Lachgas habe sich in den Niederlanden zu einem „Drogenproblem“ entwickelt. Lachgas soll künftig unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Nutzung in Sahnespendern oder als leichtes Betäubungsmittel etwa bei Zahnärzten soll aber weiterhin erlaubt sein. Als Partydroge ist das Gas aus der Kapsel nach Angaben des Staatssekretärs immer verbreiteter geworden. Vor allem Jugendliche inhalieren es aus gefüllten Luftballons oder den Kapseln von Sahnespendern. Lachgas sorgt für einen kurzen Rausch. Doch der übermäßige Konsum kann zu Gesundheitsschäden führen, wie der Staatssekretär warnte. Kommunen, Parteien und Gesundheitsbehörden hatten auf ein Verbot gedrängt. Wann es in Kraft treten soll, ist noch nicht bekannt.
Chemisch handelt es sich bei dem Gas um Distickstoffmonoxid. In der Medizin wird das Gas als analgetisch wirkender Stoff zu Narkosezwecken eingesetzt – gemischt mit Sauerstoff können Patienten für kurze chirurgische Eingriffe ausreichend narkotisiert werden. Bei der Geburtshilfe kann es zur Linderung der Wehenschmerzen eingesetzt werden. Der Gebrauch ist heute eher rückläufig.
Missbräuchlich wird Lachgas wegen der dissoziativen Wirkung angewendet. Der Rausch dauert bis drei Minuten an. Konsumenten beschreiben Veränderungen der Geräuschwahrnehmung wie Echos und Verzerrung. Darüber hinaus kommt es zur Entspannung der Muskeln und zu Euphorie. Die Folge eines häufigen Konsums kann ein Vitamin-B12-Mangel sein. Über Todesfälle in Folge überdosierter Inhalationen wurde berichtet.
APOTHEKE ADHOC Debatte