Kriminalität

Apothekerin bedroht: Täter soll in die „Geschlossene“

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Berlin -

Vor fast drei Jahren hat ein psychisch gestörter, drogenabhängiger Mann eine Apothekerin im Schweizerischen Thun bedroht. Das Berner Obergericht ordnete daraufhin unter anderem eine stationäre Therapie an. Das Bundesgericht bestätigte nun das Urteil. Währenddessen sitzt der Täter schon seit seiner Verhaftung im Gefängnis, obwohl er nie zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Denn Therapieplätze für psychisch kranke Straftäter sind rar.

Der 43-jährige Drogenabhängige wollte im Jahr 2014 ein Rezept für das Substitutionsmittel Methadon in einer Thuner Apotheke einlösen. Kurioserweise wollte er eine geringere Dosis als vom Arzt verschrieben haben. Denn der heroinabhängige Mann, der seit seiner Jugend an einer paranoiden Schizophrenie leiden und Stimmen hören soll, machte offenbar die Ersatzdroge für seinen schlechten psychischen Zustand verantwortlich, berichtet die Berner Zeitung.

Als die Apothekerin sich weigerte von der Vorgabe des Arztes abzuweichen, eskalierte die Situation. Der Mann soll ein Messer gezückt und es sich an den Hals gehalten haben. So bewegte er sich auf die Frau zu, die sich hinter einem Regal zu verstecken versuchte. Er kenne ihr ­Gesicht, werde sie abpassen, sie langsam fertig machen, soll er gedroht haben. Eine Überwachungskamera hat die Szene festgehalten. Noch am selben Tag wird der Täter von der Polizei geschnappt. Wieder drohte der Mann: Er werde den Beamten die Waffen abnehmen und sie damit erschießen.

Seitdem beschäftigte der Fall mehrere Gutachter und Gerichte. Das Berner Obergericht verurteilte schließlich den Mann wegen der Drohung gegenüber der Apothekerin sowie wegen Gewalt und Drohung gegen die Polizei zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken. Darüberhinaus ordnete es eine stationäre Therapie in einer geschlossenen Einrichtung – eine sogenannte kleine Verwahrung – an.

Dies beanstandete die Verteidigung des Mannes aber als „unverhältnismässig” und legte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Eine kleine Verwahrung bedeute in der Regel Jahre in einer geschlossenen Anstalt. Die Drohungen als solche hätten dem Mann aber nicht einmal eine Gefängnisstrafe eingebracht – wenn er geistig „gesund“ wäre, so die Argumentation der Anwältin. Aus diesem Grund forderte sie lediglich ein „enges ambulantes Setting“, etwa in einer halb offenen Anstalt.

Das Bundesgericht schloss sich dieser Auffassung nicht an und wies die Beschwerde ab. Vielmehr war es der Ansicht, dass von dem Mann eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe. Es könne nicht ernsthaft behauptet werden, dass eine ambulante Therapie eine zuverlässige Behandlung garantiere. Das Gericht nahm im Urteil auch Bezug auf drei Tagebücher, die Gefängniswärter in der Zelle des Mannes fanden. Darin schrieb er seine Gewaltfantasien nieder und führte eine „Todesliste“.

Doch auch wenn das Urteil damit rechtskräftig ist, ändert sich an der Situation des Verurteilten zunächst nichts. Der Mann sitzt laut dem Bericht der Berner Zeitung seit seiner Verhaftung im August 2014 hinter Gittern: Mal in therapeutischen Einrichtungen, meistens aber im ­Regionalgefängnis unter U-Haft-Bedingungen. Und das, obwohl er nie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.

Momentan soll sich der Mann in einer Einrichtung in der Ostschweiz befinden, aber bald verlegt werden. Es sei nicht ausgeschlossen, dass er wieder in einem Regionalgefängnis und nicht in einer Psychiatrie landet. Der 43-Jährige sei aufgrund seiner komplizierten Krankheitsgeschichte einer jener psychisch kranken Straftäter, für die es kaum Therapieplätze und geeignete Institutionen gebe.

Seine Anwältin, Simone Gasser, gab an, in erster Linie aus diesem Grund Beschwerde gegen die angeordnete Maßnahme eingelegt zu haben. Sie sei schon mehrfach mit ähnlichen Fällen vor das Bundesgericht gezogen. Ihr sei es darum gegangen, eine praktikable Lösung zu finden. „Dass der Mann psychisch krank ist und Hilfe braucht, daran besteht kein ­Zweifel”, sagte sie gegenüber der Tageszeitung.

Den Entscheid des Bundes­gerichts, und vor allem dessen Deutlichkeit, habe die Anwältin deshalb erstaunt zur Kenntnis genommen. „Mein Klient hat bis heute eigentlich keine Therapie erhalten”, betonte sie. Im Bericht äußerte sie Zweifel daran, dass sich daran so schnell etwas ändert.

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