Frankreich

Kommission durchsucht Apothekerkammer

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch die Büros der französischen Apothekerkammer durchsucht und zahlreiche Akten beschlagnahmt. Hintergrund der Aktion, an der rund ein Dutzend Kommissionsbeamte in Begleitung von Mitarbeitern der französischen Wettbewerbsaufsicht teilnahmen, ist ein Verfahren zum Betrieb von biomedizinischen Laboratorien. Alle Akten zum Thema sowie Computer und der Postverkehr seien untersucht worden, hieß es.

Kammerpräsident Jean Parrot platzte nach dem unerwarteten Besuch der Kragen: „Die EU-Kommission verwechselt in einer inakzeptablen Auslegung von Gemeinschaftsrecht absichtlich das Recht des gewöhnlichen Marktes mit dem Recht auf Gesundheitsschutz.“ Diese Einstellung negiere das Subsidiaritätsprinzip der Mitgliedsstaaten bei der Gesundheitsversorgung.

Die Aktion beweise, welche Verwirrung seitens der Kommission bei der Auslegung von Gemeinschaftsrecht und Gesundheitsschutz regiere. „Alle Entscheidungen der Kammer sind öffentlich; wir haben nichts zu verbergen. Wir bleiben bei allem, was wir tun, innerhalb unserer Kompetenzen und werden auch weiterhin französisches Recht anwenden, das Patienten und Krankenkassen vor einem Übergriff großer Kapitalgesellschaften über die Heilberufler schützt“, so Parrot.

Ein internationaler Konzern hatte sich laut Kammer bei der Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission beschwert, die daraufhin im April 2006 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einleitete. Nach der Antwort der Regierung schickte Brüssel bereits im Dezember 2006 das zweite Mahnschreiben, das im Februar beantwortet wurde.

Im Oktober 2007 soll sich derselbe Konzern noch einmal bei der Kommission beschwert haben, diesmal bei der Generaldirektion Wettbewerb. Diese schickte im März 2008 ein Schreiben an die Apothekerkammer, das auch beantwortet wurde.

Die Kommission bestätigte die Durchsuchung der Kammer sowie eines Unternehmens, die beide biomedizinische Leistungen anbieten. Man habe Grund zu der Annahme, dass Vorschriften des EG-Vertrags, die Absprachen, wettbewerbswidrige Verhaltensweisen und die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung untersagen, verletzt wurden. Die Durchsuchung sei kein Schuldspruch und kein Hinweis auf einen möglichen Ausgang des Verfahrens, so die Kommission.

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