In Österreich zeichnet sich eine Verlängerung der möglichen Apothekenöffnungszeiten ab. Das Vorhaben geht zurück auf die Apotheker selbst, die eine Liberalisierung der Öffnungszeiten fordern. Derzeit wird in der Alpenrepublik das Apothekengesetz (ApoG) novelliert, Kammerpräsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr zufolge werden die Vorschläge der Standesvertretung bereits im Gesundheitsministerium diskutiert.
„Wir wollen mit der Novelle vor allem eine Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung erzielen“, zitieren mehrere österreichische Medien Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Apothekerkammer. Ziel sei es, bei den möglichen Öffnungszeiten auf die Regelung des Handels mit 72 Stunden pro Woche zu kommen.
Bisher ist in § 8 ApoG festgeschrieben, die Betriebszeiten seien „von der Bezirksverwaltungsbehörde unter Bedachtnahme auf die örtlichen Verhältnisse so festzusetzen, dass die wöchentliche Betriebszeit 48 Stunden nicht überschreitet und eine tägliche Mittagssperre von ungefähr zwei Stunden eingehalten wird“. Wenn sich in einem Ort mehrere öffentliche Apotheken befinden, sind für sie gleiche Betriebszeiten festzulegen. Die vorgeschriebene Mittagssperre wird allerdings ohnehin nicht flächendeckend umgesetzt: Die Bezirksverwaltungsbehörden haben die Möglichkeit, die Vorschriften für Öffnungs- und Pausenzeiten lokal anzupassen, um auf den Bedarf vor Ort zu berücksichtigen.
Auch die Errichtung von Filialen und der Botendienst sollen liberalisiert werden: In unterversorgten Gegenden soll künftig drei statt nur der nächstgelegenen Apotheke erlaubt werden, eine Filiale zu errichten. Außerdem sollen Apotheken in einem weiteren Umkreis als bisher Arzneimittel zustellen können. Mit den Angeboten wollen die Apotheker auch einige heikle Themen durchbringen.
Ein besonderes umstrittenes Thema ist die Beschneidung der Macht von Großhändlern. Denn in Österreich ist Fremdbesitz zwar verboten, allerdings sind Minderheitsbeteiligungen von bis zu 49 Prozent erlaubt. Bei rund 200 der insgesamt 1370 Apotheken in Österreich gibt es solche Konstruktionen; oft ist der Großhandel an Bord. Üblicherweise werden diese Apotheken als KG betrieben: Der Apotheker haftet als Komplementär, der Investor ist als Kommanditist am Kapital beteiligt.
Allerdings dürfen Apotheker in Österreich zehn Jahre lang sogar 75 Prozent der Anteile an ihrer Apotheke in fremde Hände geben. Beim Verband weiß man von Betrieben, bei denen kurz vor Ablauf der Frist der Inhaber wechselte, der Großhändler als Mehrheitseigentümer aber derselbe blieb. Nicht selten seien es Pensionisten, die sich für solche Strohmannkonstrukte hergäben, heißt es.
Die Apotheker haben dem Ministerium deshalb vorgeschlagen, künftig die Beteiligung Dritter an Apotheken auf 49 Prozent zu beschränken. Die Einstiegsklausel soll komplett gestrichen werden – der Konzessionär müsste dann von Anfang an 51 Prozent der Anteile an einer Apotheke halten. Ein Apotheker, der bei der Bank einen Kredit über 25 Prozent der Apotheke bekommt, erhalte aber auch einen für den zukünftig erforderlichen Anteil von 51 Prozent, heißt es dazu aus der Apothekerkammer.
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