Ungarn

Keine Steuer für Außendienstler

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Das ungarische Verfassungsgericht hat eine Sondersteuer für Pharmareferenten annuliert. Einem Gesetz aus dem Jahr 2007 zufolge sollten Pharmafirmen pro Außendienstler jährlich umgerechnet 20.000 Euro an den Fiskus zahlen. Bei großen Firmen hätten durch die Abgabepflicht leicht Millionenbeträge zusammenkommen können.

Auch ein Einkommenssteuerzuschlag in Höhe von 12 Prozent wurde von den Richtern für nicht verfassungskonform erklärt. Allerdings gelten die Urteile nicht rückwirkend; außerdem könnten die Pharmafirmen nachweisen müssen, dass ihre Mitarbeiter im Außendienst zum Umsatz beitragen.

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