Ungarn

Keine Steuer für Außendienstler

, Uhr

Das ungarische Verfassungsgericht hat eine Sondersteuer für Pharmareferenten annuliert. Einem Gesetz aus dem Jahr 2007 zufolge sollten Pharmafirmen pro Außendienstler jährlich umgerechnet 20.000 Euro an den Fiskus zahlen. Bei großen Firmen hätten durch die Abgabepflicht leicht Millionenbeträge zusammenkommen können.

Auch ein Einkommenssteuerzuschlag in Höhe von 12 Prozent wurde von den Richtern für nicht verfassungskonform erklärt. Allerdings gelten die Urteile nicht rückwirkend; außerdem könnten die Pharmafirmen nachweisen müssen, dass ihre Mitarbeiter im Außendienst zum Umsatz beitragen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Ab 3. Dezember: Apotheker warnt vor Versorgungschaos
Patentgeschützte Arzneimittel
AOK-Studie: Hochpreiser werden zum Problem
Mehr aus Ressort
Tausende Filialen schließen
USA: Kahlschlag bei Apothekenketten
2500 Packungen illegal nach China verkauft
Paxlovid: Apothekerin aus Innsbruck angeklagt

APOTHEKE ADHOC Debatte