Im US-Bundesstaat Pennsylvania könnte schon bald ein Gesetz verabschiedet werden, das die Vor-Ort-Apotheken gegenüber den großen Versandapotheken stärkt. Die derzeit vom Senat des Staates besprochene Regelung sieht vor, dass Apotheken zu den gleichen Konditionen Verträge abschließen können müssen wie die Versender. Oftmals haben Apotheken im Wettbewerb das Nachsehen, weil viele der landesweit agierenden Versandapotheken zu den großen PBM-Konzernen (Pharmacy Benefit Manager) gehören.
PBM verhandeln im Auftrag der Apotheken und Versandapotheken die Konditionen mit Pharmaherstellern und den Krankenversicherungen. Die Konzerne bieten den Krankenversicherungen oft die Versorgung durch die konzerneigenen Versandapotheken zu günstigeren Konditionen an. Oftmals bekommen die Versender von den PBM auch höhere Honorare überwiesen und können den Patienten daher mit niedrigeren Zuzahlungen locken.
Zumindest in Pennsylvania soll damit nun Schluss sein: Dem Gesetzentwurf zufolge sollen PBM sowohl den unabhängigen als auch den Versandapotheken die gleichen Konditionen anbieten. Wie und ob die Apotheker überprüfen können, ob sie gerecht behandelt werden, sieht der Entwurf nicht vor.
„Notfalls könnten wir aber vor Gericht ziehen. Wird das Gesetz verabschiedet, kann jedes Gericht die Offenlegung der Vertragskonditionen verlangen“, erklärt eine Sprecherin des Apothekerverbandes des Staates. In Pennsylvania gibt es je rund 1000 unabhängige und Kettenapotheken sowie knapp 700 Supermärkte und Kaufhäsuer mit Apothekenschalter.
Das Gesetz ist derzeit in zweiter Lesung im Senat und könnte in den nächsten Wochen beschlossen werden. Der Apothekerverband der USA begrüßte die Regelung und stellte klar, dass so die Spielregeln für alle Marktteilnehmer wieder ausgeglichen würden. Der Verband der Versandapotheken hingegen rechnete vor, dass Patienten jährlich mit mehr als 570 Millionen US-Dollar zusätzlich belastet würden.
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