Österreich

Keine Apotheken auf Berggipfeln

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Berlin -

In Niederösterreich geht der Streit zwischen selbstdispensierenden Ärzten und Apothekern in die nächste Runde: Der Verfassungsgerichtshof hat angekündigt, eine Regelung zu den sogenannten „Hausapotheken“ zu überprüfen. Demnach müssen Mediziner in kleinen Ortschaften ihre Praxisapotheke innerhalb bestimmter Fristen schließen, wenn eine neue Apotheke eröffnet. Die Hausärzte malen den Teufel an die Wand und warnen vor einem Ärztesterben. Die Apotheker sehen dem Urteil gelassen entgegen.

 

Derzeit gibt es in kleinen Gemeinden österreichweit rund 1000 Allgemeinmediziner, die eine Hausapotheke betreiben. Etwa 10 Prozent aller Rezepte werden dort eingelöst. Erhält eine öffentliche Apotheke eine Konzession, muss der dispensierende Arzt seine Hausapotheke schließen.

Im konkreten Fall sind sogar zwei Ärzte betroffen, ihnen wird laut Gesetz eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren gewährt. Die Regelung war 2006 nach Protesten der Ärzte festgelegt worden – und ist nun Gegenstand der Verfassungsklage einer Apothekerin.

„Wir brauchen keine Gesetze, die Arztpraxen ausrotten und öffentliche Apotheken auf unerreichbaren Berggipfeln produzieren“, so Dr. Christoph Reisner, Präsident der niederösterreichischen Ärztekammer. Und weiter: „Ein Monopol wie das der öffentlichen Apotheken ist in zivilisierten Ländern im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß.“

Für die ärztliche Versorgung auf dem Land sieht Reisner im Falle eines Erfolges der Apothekerin vor dem Verfassungsgerichtshof schwarz: „Wenn diese Übergangsbestimmung fällt, wird sich das von uns befürchtete Landarztsterben noch verschärfen. Ein niedergelassener Arzt führt nun einmal einen Wirtschaftsbetrieb und braucht daher auch eine gewisse Mindestauslastung.“

Mit Gelassenheit reagierte die Apothekerkammer: „Liebe Ärzte, es besteht kein Grund zur Panik. Alles wird gut. In gewohnter Weise erledigen wir gerne und jederzeit die Medikamentenversorgung für die Patienten, auch am Land, auch am Wochenende, an Feiertagen oder während der Nacht, wenn die Ordinationen geschlossen sind“, so Kammerpräsident Werner Luks.

 

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