Schweiz

Kein Knast für Pillenhändler APOTHEKE ADHOC, 30.09.2008 16:57 Uhr

Berlin - 

Kurioses Urteil in der Schweiz: Ein Mann darf zunächst nicht wegen Gesundheitsgefährdung verurteilt werden, obwohl er jahrelang illegal mit Viagra gehandelt hatte. Das Schweizer Bundesgericht hob ein Urteil des St. Galler Kantonsgerichts auf und ordnete die Neuverhandlung an. Das Gericht hatte den 51-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Vergehen gegen das Heilmittelgesetz zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt.

Doch laut Bundesgericht geht von Viagra keine generelle Gesundheitsgefährdung aus. Die Einnahme des Potenzmittels sei nur bei Risikopatienten bedenklich. Die Vorinstanz muss nun prüfen, ob der Beschuldigte die Pillen zum Beispiel auch an Menschen mit Herzproblemen geliefert hatte. Das könnte gut möglich sein: Zwischen 1996 und 2002 soll der Beschuldigte mehr als vier Millionen Schweizer Franken mit den illegal gehandelten Pillen umgesetzt haben, die er aus den USA bezogen hatte.