Sind Apotheker, die in Italien Parafarmacien betreiben, in ihrer Berufsausübungsfreiheit schlechter gestellt als Kollegen, die normale Apotheken betreiben? Oder andersherum: Haben Apotheken eine marktbeherrschende Stellung – und wenn ja, missbrauchen sie sie? Diese beiden Fragen hatte das sizilianische Verwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die Luxemburger Richter verstanden das Problem nicht und lehnten eine Vorabentscheidung ab.
Davide Gullotta, Apotheker und Inhaber einer Parafarmacie in der sizilianischen Stadt Catania, hatte beim Gesundheitsministerium beantragt, auch verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben zu können, die nicht vom nationalen Gesundheitsdienst erstattet werden (Liste C). Im August 2011 wurde der Antrag abgelehnt. Gullotta klagte, der Fall landete schließlich vor dem EuGH.
Weil man sich in Luxemburg in einem anderen Verfahren schon mit dem Thema unter dem Gesichtspunkt der Niederlassungsbeschränkung beschäftigt hatte, ging es nur um die Frage der Berufsausübungsfreiheit und des Marktmissbrauchs. Schon Generalanwalt Nils Wahl hatte beide Auslegungen zurückgewiesen und den Richtern empfohlen, das Vorabentscheidungsersuchen abzuweisen: Derlei unspezifische Anfragen seien „nicht akzeptabel“.
Die Richter hielten sich entsprechend kurz: Aufgabe der nationalen Gericht sei es, ihre Zweifel bezüglich der Vereinbarkeit nationaler Regelungen zu begründen. Das sei im konkreten Fall nicht geschehen: So werde beispielsweise nicht ausgeführt, inwiefern die Apothekenpflicht Apotheker zum Missbrauch ihrer Stellung verleiten könnte.
Man könne weder die Argumente des Gerichts nachvollziehen, noch verfüge man über ausreichend Angaben zum konkreten Fall, die für die Beantwortung der vorgelegten Fragen erforderlich seien. In solchen Fällen könne man die Vorlage zurückweisen, genauso wie wenn die erbetene Auslegung des EU-Rechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits stehe oder wenn das Problem hypothetischer Natur sei.
Gullotta hat derweil andere Sorgen: Die italienische Regierung will zwar den Apothekenmarkt liberalisieren, OTC-Shops die Abgabe von Rx-Medikamenten aber – trotz obligatorischer Anwesenheit eines Apothekers – nicht erlauben.
Wieder einmal werde zuvorderst an Besitzverhältnissen und nicht an die Qualifikation gedacht, sagte Gullotta vor einigen Monaten. „Premier Renzi hat nicht ein Jota vom Einkommen der üblichen Verdächtigen gestrichen.“ Wieder einmal habe die Lobby der Mächtigen zugeschlagen, so der Apotheker, der als Vorsitzender des Verbands der Parafarmacie-Betreiber zuletzt für eine politische Freigabe lobbyiert hatte.
APOTHEKE ADHOC Debatte