Apotheker in Quebec dürfen „verschreiben“ Christoph Süß, 23.06.2015 13:50 Uhr
Die Apotheker in der kanadischen Provinz Quebec dürfen ab sofort in begrenztem Umfang ärztliche Aufgaben übernehmen. Darauf einigten sie sich nach jahrelangem Tauziehen mit der Regierung. Damit schließt Quebec zu anderen kanadischen Provinzen auf, in denen es bereits weitreichende Kompetenzen für Apotheker gibt.
Die Apotheker in Quebec dürfen künftig in leichten medizinischen Fällen verschreibungspflichtige Medikamente abgeben, wenn bereits eine Diagnose vorliegt oder wenn keine Diagnose notwendig ist; das gleiche gilt für Notfälle. Außerdem ist den Apothekern erlaubt, Verschreibungen anzupassen oder zu erweitern sowie nicht vorrätige Medikamente auszutauschen. Die Apotheker dürfen auch Laboruntersuchungen in Auftrag geben und die Ergebnisse selbst auswerten.
Ein Ausschuss, in dem Apotheker und Ärzte gleich stark vertreten sind, wacht über die Umsetzung der Reform. Die Apotheker müsse die Ärzte in jedem Einzenfall darüber informieren, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente an Patienten ohne Arztbesuch herausgeben. Die Regelungen wurden über Jahre in dem Ausschuss verhandelt.
Die Mediziner in der riesigen Provinz sollen damit entlastet und Patienten vor allem auf dem dünn besiedelten Land leichteren Zugang zur medizinischen Grundversorgung bekommen. Einer von vier Einwohnern von Quebec hat nach Angaben der Apothekerkammer keinen Zugang zu einem Hausarzt. „Wir haben hier einen chronischen Ärztemangel“, sagt Sprecher Michel Caron. Laut der Statistikbehörde von Quebec suchten 30 Prozent aller Patienten mangels Alternativen in einem Notfall ein Krankenhaus auf.
In Quebec arbeiten nach Angaben der Kammer in den 1850 privaten Apotheken rund 5600 Pharmazeuten. Sie haben sich nach Angaben der Kammer fortgebildet, um die neu hinzu gekommenen Auflagen zur Dokumentationspflicht erfüllen zu können. Das Parlament hatte das Gesetz bereits vor vier Jahren verabschiedet. Seine Umsetzung scheiterte jedoch an Vergütungsfragen. Diese verhandelte der Apothekerverband mit der Regierung.
Der Großteil der neuen Apothekerdienstleistungen wird nun durch die staatliche und private Krankenversicherung abgedeckt. Das Gesundheitsministerium von Quebec bestand darauf, dass dadurch dem Staat und den Versicherten keine zusätzlichen Kosten entstehen. Beide Seiten vereinbarten Stillschweigen zu den Vergütungsdetails, bis die Apothekervertreter dem Regelwerk zugestimmt haben. Diese sei jedoch „so gut wie sicher“.
In anderen kanadischen Provinzen haben die Apotheker schon länger größere medizinische Befugnisse. Vorreiter ist Alberta, das seinen Apothekern schon seit 2007 etwa erlaubt, Grippeimpfungen vorzunehmen. Auch in Novia Scotia dürfen die Apotheker schon seit 2007 verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Konsultation herausgeben, Darreichungsformen austauschen und Folgeverordnungen selbst ausstellen.