Regelrecht über Nacht wurden in Italien 66 Schmerzmittel aus der Betäubungsmittelpflicht (BTM) entlassen. Für Ärzte und Apotheker entfällt damit ein kompliziertes Prozedere bei der Verschreibung und Abgabe der entsprechenden Medikamente. Patienten sollen durch den Beschluss einfacher mit Schmerzmitteln behandelt werden können.
In Italien werden Betäubungs- und Suchtmittel generell in zwei Klassen unterteilt. Während Drogen wie Kokain und Heroin in die erste Klasse fallen, zählen Arzneimittel mit Suchtpotenzial wie Opiate und Schlafmittel in die zweite. Diese wird wiederum in fünf Unterkategorien unterteilt. Abhängig von Wirkstoff und Anwendungsart des Arzneimittels gehören Medikamente mit hohem Suchtpotenzial in die Kategorie A, solche mit dem geringsten Abhängigkeitsrisiko in Kategorie E.
Die neu bewerteten Opiate wurden nun von Kategorie A in Kategorie D umgestuft. Damit entfällt die mit dem deutschen BTM-Recht vergleichbare Dokumentationspflicht der BTM. Die Medikamente können ab sofort auf einem normalen Rezept verordnet werden. Der Apotheker muss lediglich beim Einlösen des Rezeptes die Identität des Patienten prüfen, um einen Missbrauch auszuschließen.
Zu den 66 Medikamenten gehören Sublingualtabletten, Transdermale Therapeutische Systeme (TTS) und Tabletten mit dem Wirkstoff Fentanyl, Tabletten mit Oxycodon oder Hydromorphon, Tabletten beziehungsweise Lösungen mit Morphin sowie TTS mit Buprenorphin. Die Abgabe von Buprenorphin-Sublingualtabletten muss dagegen weiterhin dokumentiert werden.
Die Testphase ist für ein Jahr angelegt. „Italien erhofft sich damit, endlich besser in der Schmerztherapie zu sein“, so ein italienischer Apotheker gegenüber APOTHEKE ADHOC. Bislang sei das Land im europäischen Vergleich auf dem letzten Platz.
Nach Meinung des Apothekers stellten die bisherigen Bestimmungen häufig ein Hindernis für Ärzte dar, BTM zu verordnen. So mussten die Medikamente auf einem speziellen Block per Hand verschrieben werden. Oftmals mangelte es den Ärzten an dem Formular oder sie hatten Angst, Fehler bei der Verschreibung zu machen.
Auch für die Apotheker entfällt die Schreibarbeit; jede BTM-Abgabe musste bislang in einem so genannten Suchtgiftregister verzeichnet werden. Die Präparate müssen auch nicht mehr in einem verschlossenen Schrank gelagert werden.
Vor etwa einem Jahr waren bereits Oxycodon und Oxycodon-Paracetamol-Tabletten in der niedrigsten Dosierung neu bewertet worden.
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