Apothekerverband jagt deutschen Versandapotheker Benjamin Rohrer, 15.07.2013 13:44 Uhr
In Italien sorgt derzeit ein deutscher Versandapotheker für Unruhe. Der Pharmazeut aus dem rheinland-pfälzischen Frankenthal hat seine Internetapotheke in vier Fremdsprachen (Italienisch, Spanisch, Englisch, Französisch) übersetzen lassen. Der italienische Apothekerverband will die Seite auf italienischem Boden nun gerichtlich sperren lassen, weil der Versandhandel in Italien nur stark eingeschränkt erlaubt ist. Eine ähnliche Klage verfolgt der Verband gegen ein englisches Online-Doktor-Angebot.
Auf der Internetseite versandapo.de werden alle Medikamente mit Kurzbeschreibungen auf italienisch angeboten. Den fremdsprachigen Kunden wird auch beschrieben, an welche deutsche Adresse die Rezepte gesendet werden müssen. Die Versandapotheke weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass nur deutsche GKV- und PKV-Rezepte akzeptiert werden.
Zwar könnten auch Rezepte aus anderen Ländern eingereicht werden, heißt es auf versandapo.de. Dazu müssten sich die Kunden im Einzelfall jedoch an die Kundenberatung wenden. Einzige Ausnahme: Weil der Rx-Versandhandel in Österreich streng verboten ist, werden keine österreichischen Rezepte akzeptiert.
Die Rechtslage in Italien ist ähnlich: Laut einem seit 1934 geltendem Gesetz dürfen sowohl Rx- als auch OTC-Medikamente nur von Approbierten in einer Apotheke abgegeben werden. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird der OTC-Versand allerdings nicht verfolgt. Trotzdem gibt es nur sehr wenige solcher Angebote in Italien.
Der Apothekerverband sieht in dem Angebot des deutschen Versandhändlers gleich mehrere Rechtsverstöße. In erster Linie sei der Internetverkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten auf italienischem Territorium verboten, heißt es in einem Brief des Verbandes an das Gesundheitsministerium, die Arzneimittelbehörde, die Staatsanwaltschaft und die Wettbewerbsbehörde.
Dem Verband zufolge ist aber auch das OTC-Angebot in Italien illegal. Schließlich habe der Apotheker nur eine Versandhandelserlaubnis für Deutschland erhalten, nicht aber für Italien. Der Apothekerverband weist auf eine EU-Richtlinie hin, nach der der grenzüberschreitende Versandhandel nur erlaubt ist, wenn das Empfängerland dem zustimmt. Und dies sei in Italien nicht der Fall.
Aus Sicht des Verbandes will der deutsche Versandapotheker zudem gezielt „Konsumenten unseres Landes“ ansprechen. „Wir bitten daher darum, diese Internetseite auf italienischem Territorium zu sperren“, heißt es in dem Beschwerdebrief. Die Wettbewerbsbehörde wird zudem gebeten, den Anbieter aufgrund seiner wettbewerbswidrigen Aktivität zu einer Strafzahlung zu zwingen.
Gleichzeitig hat sich der Verband über das Internetangebot 121doc.it beschwert. Dabei können sich italienische Patienten per Chat mit Ärzten in Großbritannien verbinden lassen, um sich Medikamente verschreiben zu lassen. Das Angebot war in den vergangenen Wochen in einer großen, überregionalen italienischen Tageszeitung beworben worden. Der Apothekerverband hat die Wettbewerbsbehörde daher gebeten, solche Werbemaßnahmen zu unterbinden.
Die beiden Klagen sind nur ein Teil einer größer angelegten Offensive des italienischen Apothekerverbandes gegen den Versandhandel. In der vergangenen Woche waren in Paris Vertreter der Verbände und Kammern aus Italien, Spanien, Portugal und Frankreich zusammen gekommen. Die Apotheker aus Südeuropa haben einen gemeinsamen „Block gegen den Versandhandel“ geschlossen. Was den Internethandel mit Medikamenten betrifft, existiere in Europa eine ideelle Grenze zwischen Nord und Süd.