Italien

Rezepte entdeckt, Parafarmacia gesperrt

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Berlin -

In Italien gibt es seit zehn Jahren neben Apotheken auch sogenannte Parafarmacien, in denen nur OTC-Medikamente abgegeben werden dürfen. Doch in Vasto, einer Stadt in den Abruzzen, wurden in einem OTC-Shop offenbar auch Rezepte beliefert. Der Bürgermeister ließ das Geschäft schließen – zurecht, wie jetzt gerichtlich bestätigt wurde.

Die Parafarmacia gehört einem Pharmazeuten, der im 50 Kilometer entfernten Pescara parallel eine echte Apotheke betreibt. Offenbar nutzte er den OTC-Shop als „Filiale“: Bei einer Inspektion fanden Beamte der Gesundheitspolizei verschreibungspflichtige Präparate und Rezepte. Im März 2014 ließ der Bürgermeister das Geschäft per Eilbeschluss schließen.

Der Apotheker wehrte sich gegen das harsche Vorgehen, zu dem der Bürgermeister aus seiner Sicht gar nicht berechtigt war. Doch das Verwaltungsgericht der Region Abruzzen bestätigte im vergangenen Oktober den Beschluss: Der OTC-Shop sei als illegale, weil nicht genehmigte Apotheke zu bewerten, heißt es in den jetzt vorliegenden Urteilsgründen. In Italien hat das Urteil für Schlagzeilen gesorgt, denn immer wieder werden rezeptpflichtige Medikamente in Parafarmacien entdeckt. Bislang wurde allerdings nie mit einer ähnlichen stringenten Argumentation durchgegriffen.

2006 hatte der damalige Entwicklungsminister Pierluigi Bersani auf Drängen der Supermarktkette Coop den Verkauf von OTC-Präparaten in speziellen Geschäften zugelassen. Die Apotheker setzten durch, dass auch in den Parafarmacien ein Apotheker anwesend sein muss. Ein Pyrrhussieg, wie sich später herausstellen sollte: Weil sich Aspirin & Co. alleine nicht lohnen, lobbyieren die Betreiber der Parafarmacien – allen voran Supermärkte wie Coop – seit Jahren für mehr Rechte und mehr Arzneimittelkategorien.

Seit Beginn der Finanzkrise wurde immer wieder über eine Liberalisierung des Apothekenmarktes diskutiert. Der ehemalige Ministerpräsident Mario Monti hatte bereits die Bedarfsplanung gelockert und verschiedene Arzneimittel gleichzeitig aus der Rezept- und aus der Apothekenpflicht entlassen.

Um zu verhindern, dass eine weitere große Gruppe rezept-, aber nicht erstattungsfähiger Medikamente aus der Apothekenpflicht entlassen wird, stimmte Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin vor einem Jahr der Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots zu. Große Proteste, wie 2006 bei der Zulassung der Parafarmacien, blieben seitens der Apotheker aus. Als der Kabinettsbeschluss stand, herrschte vor allem Erleichterung, dass nicht noch mehr Medikamente der Liste C aus der Apothekenpflicht entlassen wurden. Dass dafür Ketten zugelassen werden sollen, fiel weniger ins Gewicht.

Besonders bitter: Erst im März hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Befürwortern einer Liberalisierung, wie schon mehrfach seit 2009, den Wind aus den Segeln genommen: Bedarfsplanung und Apothekenpflicht stellten zwar eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, sie seien aber gerechtfertigt, um „eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen“, hieß es in dem ursprünglichen Urteil.

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