Indien

Gefängnisstrafen für Versandapotheker

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Berlin -

Der indische Apothekerverband IPA wehrt sich gegen den Verkauf von Arzneimitteln im Internet. In einem Brief an die indische Arzneimittelaufsicht CDSCO fordert die IPA deren obersten Kontrolleur auf, das Verbot aufrecht zu erhalten. Schon heute gebe es nicht genug Arbeit für Apotheker. Durch eine Ausbreitung von Online-Apotheken würde sich die Situation für die niedergelassenen Apotheker weiter verschlechtern, warnt die IPA.

Indischen Fachmedien zufolge verlangt IPA-Generalsektretär Bhupendra Kumar deshalb von der CDSCO, Online-Apotheken auch weiterhin zu verbieten. Zudem verstoßen Versandapotheken laut Kumar gegen zahlreiche indische Gesetze, etwa im Bereich des Apotheken- und Arzneimittelrechts. Im indischen Apothekengesetz heißt es beispielsweise: „Niemand anders als ein registrierter Apotheker darf Arzneimittel nach Verschreibung durch einen Arzt abgeben.“ Wer sich nicht daran hält, soll dafür mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis bestraft werden.

Von Onlineapotheken geht laut Kumar eine Gefahr für die Öffentlichkeit aus, weil über sie falsch etikettierte, gefälschte und unwirksame Medikamente in Umlauf gebracht werden könnten. Außerdem leisteten die Internetapotheken dem Fehlgebrauch und Missbrauch von Medikamenten sowie Selbstmedikation Vorschub. Dies könne zu weiteren Resistenzen führen und stelle damit ein Gesundheitsrisiko dar.

Kumar verweist auf die USA als abschreckendes Beispiel. Dort kämpfen die Behörden gegen illegale Internetapotheken. Eine Untersuchung des amerikanischen Apotheker-Dachverbands NABP hatte ergeben, dass der Großteil der Websites nicht sicher ist. Deshalb arbeitet der Verband an einer eigenen Plattform im Internet unter der Endung .pharmacy, die nur zertifizierte Anbieter bekommen.

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