Die indische Arzneimittelaufsicht hat angekündigt, die Durchsetzung von Patentrechten in der Pharmaindustrie zu stärken. Bei patentgeschützten Präparaten würden künftig keine Generikaversionen mehr zugelassen, kündigte der „Drug Controller General of India“ (DCGI), Surinder Singh, an. Zudem soll ein Experte bei der Behörde künftig die Patentrechte des Originals überprüfen. Forschende Pharmahersteller begrüßten das klare Bekenntnis des DCGI. Die indische Industrie kritisierte, Singhs Forderung sei gesetzlich nicht begründbar.
Hintergrund ist ein aktueller Patentrechtsstreit zwischen dem schweizerischen Hersteller Roche und dem indischen Generikaproduzenten Cipla um das Präparate Tarceva (Erlotinib). Cipla hatte das Krebsmedikament als Generikum auf den Markt gebracht, obwohl Roche auch in Indien die Patentrechte hält. Cipla bestreitet dies: Tarceva sei nur die simple Kopie eines älteren Medikaments aus dem Jahr 1995. Da Indien zu diesem Zeitpunkt das TRIPS-Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums noch nicht unterzeichnet habe, bestehe für Tarceva kein Patentschutz. Ein indisches Gericht hatte die Klage von Roche zunächst abgewiesen, doch der schweizerische Konzern ging in Berufung.
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