Frankreich

Regierung erlaubt OTC-Versandhandel

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Berlin -

Ein weiteres Versandverbot kippt: Bei ihrer heutigen Kabinettsitzung hat die französische Regierung beschlossen, den Vertrieb von Medikamenten über das Internet eingeschränkt zu erlauben. Die Erlaubnis bezieht sich ausschließlich auf eine Liste von etwa 450 nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zur Behandlung leichterer Krankheiten. Zudem dürfen nur Apotheker Arzneimittel im Internet anbieten.

Gesundheitsministerin Marisol Tourraine hatte bei der Ministerrunde einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt, der nach der Verabschiedung nicht mehr durch das Parlament muss. Details aus dem Entwurf sind bislang nicht bekannt.

Auf der Internetseite der Regierung wurde die Regelung jedoch kurz vorgestellt: „Der Verkauf von Medikamenten wird beschränkt auf Offizin-Apotheker erlaubt“, heißt es dort. Und weiter: „Der Apotheker trägt die volle Verantwortung für den Versand.“

Für den Versand zugelassen sind allerdings nur „Medikamente für den freien Zugang“. Die Arzneimittelbehörde des Landes erstellt jährlich eine Liste von Medikamenten, die in den Apotheken ohne Rezept abgegeben werden dürfen. Auf der Liste stehen beispielsweise Präparate zur Behandlung von Akne, Husten, Halsschmerzen, Durchfall und Herpes. Auch gering dosierte Schmerzmittel sowie Antiallergika und Reisemittel fallen unter die Regelung. Die Präparate werden nicht von der nationalen Krankenversicherung übernommen.

Mit der gleichen Verordnung will die französische Regierung die Sicherheit in der Arzneimittellieferkette stärken. Wie zuvor Deutschland mit der AMG-Novelle sollen EU-Richtlinien in französisches Gesetz überführt werden.

Schon 2010 hatte die vom ehemaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy angeführte Regierung einen derartigen Versuch zur Legalisierung des Versandhandel unternommen, ein entsprechendes Gesetz wurde jedoch nie verabschiedet. Im Mai hatte der Sozialist Francois Hollande jedoch das Präsidentenamt übernommen.

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