Illegale Corona-Tests: Verfahren gegen Apotheker eingeleitet Alexandra Negt, 17.11.2020 14:34 Uhr
Im Schweizer Kanton Tessin wurde der illegale Verkauf und die illegale Durchführung von Corona-Schnelltests gestoppt. Unter den Beschuldigten sind auch zwei Apotheker aus der Region Lugano – gegen sie wurde ein Verfahren eingeleitet.
Die beiden Apotheken in der Region Lugano haben illegal Corona-Schnelltests verkauft und durchgeführt. Die Polizei hat das Vorgehen gestoppt und Verfahren gegen die Inhaber eingeleitet. Doch nicht nur in den Apotheken konnten die In-Vitro-Diagnostika erworben werden, auch in Schönheitssalons, Tankstellen und anderen Firmen seien der Kauf und die Durchführung möglich gewesen, erklärt die Tessiner Kantonspolizei.
Die Polizei weist darauf hin, dass der Erwerb durch den Endkunden nicht gestattet ist und eine eigenständige Durchführung unter allen Umständen zu vermeiden sei. Ohne Beratung und die medizinische Expertise seien der Erwerb und die Durchführung nicht sicher. Mittlerweile sind zahlreiche Schnelltests auf dem Markt, alle mit unterschiedlichen Sensitivitäts- und Spezifitätswerten.
In der Schweiz dürfen Coronatests unter bestimmten Auflagen auch in Apotheken durchgeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat der Durchführung im Rahmen eines Pilotprojektes im Kanton Zürich zugestimmt. Der Apothekerverband des Kantons hat entschieden, dass nur Apotheken am Projekt teilnehmen dürfen, die auch impfen. Die Zürcher Gesundheitsdirektion erteilte Ende Oktober vorerst vier Pilotapotheken die Genehmigung. Das Interesse der Apotheken sei groß, weitere Apotheker hatten sich für die Testungen angemeldet.
Bisher entnehmen die Apotheker nur Proben, die zur PCR-Analyse in ein Labor eingeschickt werden. Die Entnahme darf nicht an einem beliebigen Platz in der Offizin stattfinden: Die Auflage sieht vor, dass der Nasen-Rachen-Abstrich an einem wenig frequentierten Ort durchgeführt wird. Der normale Handverkauf soll durch die Testungen nicht gestört werden. Für die meisten Apotheken kommt also der Beratungsraum in Frage. Viele Schweizer Apotheken verfügen über mehrere Räume, die, getrennt vom Verkaufsraum, für verschiedene Gesundheitschecks oder Analysen genutzt werden.
In der Schweiz werden in den Arztpraxen, Krankenhäusern und Teststellen im Rahmen der Point-of-Care-Diagnostik vor allem die Tests vom Schweizer Pharmakonzern Roche und vom US-Hersteller Abbott eingesetzt. Mit diesen Firmen hat der Bund Verträge geschlossen. Um die Testungen flächendeckend auszubauen und Lieferengpässe zu vermeiden, sollen die Verträge ausgeweitet werden. Über 20 verschiedene Tests mit ausreichend guter Qualität sollen zur Durchführung der Schnelltests eingesetzt werden.
In Deutschland befinden sich seit rund vier Wochen zahlreiche Anbieter auf der Antigen-Schnelltest-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Immer mehr In-Vitro-Diagnsotika werden in die Liste aufgenommen. Aktuell zählt sie 179 Tests, darunter auch Kombinationstests auf Covid-19 und Influenza A/B. Alle genannten Produkte dieser Liste sind gemäß der „Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2“ abgabefähig und abrechnungsfähig.