Neuseeland

HPV-Impfung in der Apotheke

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Berlin -

In Neuseeland dürfen Apotheker demnächst auch Impfungen gegen das humane Papillomvirus (HPV) durchführen. Die zuständige Expertenkommission sprach sich für die entsprechende Freigabe aus.

Apothekerkammer und -verband sowie die Apothekenkooperation Green Cross hatten den Antrag gestellt, dass entsprechend geschulte Pharmazeuten künftig auch HPV-Impfungen durchführen können sollten. Die Impfung sei etabliert, werde gut vertragen und habe eine sehr hohe Bedeutung für die Prävention von Krebserkrankungen. Dennoch werde die anvisierte Impfquote von 75 Prozent trotz Impfprogrammen in der Schule mit 67 Prozent noch nicht ganz erreicht; Apotheken könnten helfen, diese zu erhöhen. Kunden bekämen einen leichteren Zugang, außerdem werde das Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt.

Mehrere Vorschläge wurden zur Diskussion gestellt, darunter die Impfung ab 13 beziehungsweise 16 Jahren. Am Ende stimmten die Experten für die Freigabe – und zwar ohne jede Altersgrenze. Dass Apotheker nicht für die Impfung von Kleinkindern geschult werden, wurde nicht als Problem gesehen, da die Zulassung der Impfstoffe und die Kostenübernahme hier eine gewisse Steuerung erlaubten. Auch Pharmazeuten im Praktikum sollen die Impfung durchführen können – erstmals sollen sie in diesem Jahr in die Grippeimpfung eingebunden werden.

Natalie Gauld, die den Antrag als Expertin vorbereitet hatte, freut sich über das positive Votum – und die Unterstützung der relevanten Fachgesellschaften. Neun Verbände hatten sich an der Anhörung beteiligt und die Freigabe befürwortet, darunter der Gynäkologenverband, die Krebsgesellschaft, die Aids-Stiftung und das College of Public Health Medicine. Auch das Gesundheitsministerium unterstütze die Ausweitung von Impfungen in der Apotheke.

In Neuseeland wurden den Apotheken zahlreiche Kompetenzen eingeräumt; so dürfen sie nach entsprechender Schulung verschiedene rezeptpflichtige Wirkstoffe abgeben: 2001 wurde in Neuseeland die „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht entlassen, später folgten Fluconazol und Orlistat (2004), Aclometason (2005), Sumatriptan und Oseltamivir (2006), Omeprazol (2008), Chloramphenicol, Famciclovir als Tablette und Zolmitriptan als Nasenspray (2009) sowie Calcipotriol (2010), Trimethoprim (2012), Sildenafil (2014), bestimmte orale Kontrazeptiva und Adapalen-Creme (2017) sowie Melatonin mit langsamer Freisetzung (2019).

Außerdem dürfen Apotheker bestimmte Impfungen durchführen:

  • Influenza: ab 13 Jahren, Kostenübernahme bei älteren Menschen und Risikopatienten
  • Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten
  • Meningokokken
  • Masern/Mumps/Röteln
  • Herpes Zoster

Knapp jede zweite der rund 900 Apotheken im Land bietet diesen Service an, einige Apotheken sind besonders aktiv und impfen laut Gauld jährlich bis zu 900 Patienten. Bei den jüngsten Masern- und Meningokokken-Ausbrüchen hätten die Apotheken bewiesen, dass sie im Zusammenhang mit Impfungen eine wichtige Rolle spielen. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise wird die Bedeutung noch einmal steigen, ist sie überzeugt – und zwar nicht nur als Alternative zu Praxen, die schließen müssen: „Wir wollen nicht Covid und Influenza gleichzeitig haben, deshalb lassen sich viel mehr Menschen gegen Grippe impfen als sonst.“

 

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