Die US-Wettbewerbsbehörde FTC fordert eine Angabe von Warnhinweisen auf homöopathischen Arzneimitteln, da Werbeversprechen nicht wissenschaftlich belegt werden könnten und für Verbraucher irreführend seien. Für Wirkung und Sicherheit müssten die gleichen Standards gelten wie für andere Arzneimittel.
Im September 2015 hatte die FTC zu einem Workshop für Homöopathie und Werbung eingeladen. Grund war das rasante Marktwachstum. Ein Jahr später zieht die Behörde Konsequenzen: Auch die Werbeaussagen auf den homöopathischen Arzneimitteln müssten wahrheitsgemäß und belegbar sein.
Laut FTC müssen Hersteller von homöopathischen Arzneimitteln deklarieren, für welche spezifische Behandlung das jeweilige Produkt indiziert ist. Versprochene Wirkungen müssten belegt sein durch Studien, Analysen und Tests wie bei anderen Arzneimitteln auch.
Die Werbeversprechen seien für den Verbraucher irreführend. Für die Mehrheit der Produkte sieht die Behörde folgenden Hinweis vor: „Die Wirksamkeit basiert nur auf traditionellen homöopathischen Theorien und es liegen keine gültigen Studien vor, die die Wirksamkeit beweisen.“
In Kurzform soll künftig auf den Packungen stehen: „Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis, dass das Produkt wirkt“ und „Die Werbeversprechen basieren auf den homöopathischen Theorien von 1700, die von vielen modernen medizinischen Experten nicht anerkannt werden.“ Verbraucher würden so nicht mehr durch trügerische Werbung in die Irre geführt.
In den USA wurde die Homöopathie 1826 eingeführt; eine Pharmacopoe mit Angaben zu Wirkung und Indikation wurde 1842 veröffentlicht. Unabhängige Drogerien und kleine Reformhäuser begannen 1970, die Produkte zu verkaufen. In den späten 90er Jahren kamen Formulierungen für den Mass Market auf und wurden in großen Einzelhandelsgeschäften verkauft. Aus dem Millionen- entwickelte sich ein Milliardenmarkt.
Die Arzneimittelbehörde FDA untersagte 1988 ein Inverkehrbringen von homöopathischen Arzneimitteln ohne eine Genehmigung. Ein Produkt wurde als homöopathische Droge eingestuft, wenn es auf dem Etikett deklariert wurde und in die Pharmacopoe aufgenommen war. Die FDA ließ die Arzneimittel allerdings auch ohne Beweis für ihre Wirksamkeit zu. Hersteller durften das Anwendungsgebiet bewerben, solange es sich nicht um chronische Erkrankungen handelte.
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