Großbritannien

Nur wenige Apotheker stellen Rezepte aus APOTHEKE ADHOC, 09.07.2014 09:51 Uhr

Selbst Rezepte ausstellen? Britische Apotheker können sich zum Verschreiber fortbilden lassen, doch das umständliche Abrechnungssystem scheint viele abzuschrecken. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

In Großbritannien nutzen nur wenige Apotheker die Möglichkeit, selbstständig Arzneimittel zu verordnen. Möglich ist das für Offizin-Apotheker seit 2006. Nach einer sechsmonatigen Fortbildung dürfen sie bei bestimmten Indikationen fast alle Medikamente verschreiben und diese dann mit dem staatlichen Gesundheitsdienst NHS abrechnen. Bei der Umsetzung hakt es aber noch.

Knapp 3300 unabhängige Apotheker hätten sich bislang als Verschreiber registriert, berichtet das General Pharmaceutical Council (GPhC) als Berufsaufsicht. Das entspricht nur 7 Prozent der freien britischen Pharmazeuten.

Die Apotheker fungieren dabei als „ergänzende“ Verschreiber, der Arzt als „unabhängiger“ Verschreiber. Auch Krankenschwestern, Pfleger und Hebammen haben in Großbritannien diese Möglichkeit.

Laut GPhC ist der Grund für die geringe Zahl an Rezept verschreibenden Apothekern das Abrechnungssystem des NHS: Es sei unübersichtlich, verworren und zu kompliziert, sagte ein Sprecher. Die meisten Apotheker hält dies von der halbjährigen Fortbildung ab.

Einer Studie des GPhC zufolge ist die Fortbildung verbesserungsfähig: So berichtet ein Viertel aller teilnehmenden Apotheker, dass sie die in den Schulungen erworbenen Fähigkeiten gar nicht anwenden könnten. Nur wenige nutzten ihre gewonnenen Kenntnisse regelmäßig.

Viele Apotheker beklagten laut GPhC zudem den fehlenden Zugang zu Patientenakten. Apotheker hätten keinen Überblick über die Medikamente, die die Patienten bereits einnähmen.

Das soll sich bald ändern: Apotheker und Rettungsdienste sollen ab 2015 Zugang zu den elektronischen Patientenakten bekommen. Gesundheitsminister Jeremy Hunt hatte entsprechende Pläne Anfang des Jahres vorgestellt. Die Apotheker sollen demnach die Patientenakte lesen und Einträge verfassen können, wenn ihnen der Patient das gestattet hat.