Pfizer will britischen Ärzten eine Entschädigung für den Mehraufwand bei der Verordnung von Lyrica (Pregabalin) zahlen. Für das Antiepileptikum gilt in einer von drei Indikationen noch der Patentschutz. Das macht Praxen und Apotheken gleichermaßen Probleme, Entschädigungen für Apotheker sind aber nicht geplant.
Pregabalin ist als Zusatztherapie bei partiellen epileptischen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung sowie zur Behandlung von generalisierter Angststörung patentfrei. Die Anwendung zur Behandlung neuropathischer Schmerzen hat Pfizer allerdings noch exklusiv – und der Konzern legt Wert darauf, dass diese Alleinstellung berücksichtigt wird.
Bereits im Juni hatte sich Pfizer mit einem offenen Brief bei den britischen Ärzten und Apothekern entschuldigt. Laut Bericht des Pharmazeutical Journal verhandelt der Konzern jetzt mit dem Gesundheitsministerium und dem staatlichen Gesundheitsdienst NHS über Entschädigungszahlungen für Ärzte. Das zusätzliche Honorar soll die Zeit abdecken, die in Praxen benötigt wird, um genauer auf die Indikation zu achten und entsprechend das korrekte Präparat zu verordnen.
Apotheker sollen keine Entschädigung erhalten: „Solange die Rezepte gemäß der NHS-Richtlinien ausgefüllt wurden, ergab sich für die Apotheker kein Mehraufwand“, teilte Pfizer laut Bericht mit. Das Second-Medical-Use-Patent wird derzeit auch in Großbritannien von Generikaherstellern angefochten. Mit einem Urteil des High Court wird nicht vor Oktober gerechnet.
Auch in Deutschland ist die Zweitanwendung von Lyrica noch bis Juli 2017 patentiert. Winapo-Anwender erhalten bereits einen Warnhinweis. Noch verhandeln Pfizer, Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband, wie mit der Problematik umzugehen ist. Bislang gab es keinen vergleichbaren Fall.
Eine mögliche Lösung ist, dass die Apothekenmitarbeiter künftig die Indikation für Pregabalin abfragen müssten. Eine ähnliche Entscheidung hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) vor einigen Jahren in einem Streit um Clopidogrel getroffen.
Der Patent- und Arzneimittelmittelrechtsexperte Peter von Czettritz von der Münchener Kanzlei Preu Bohlig & Partner gibt dagegen Entwarnung: Zuvorderst sollten Apotheker darauf achten, nicht gegen die sie direkt betreffenden Verpflichtungen zu verstoßen.
Laut Arzneiverordnungsreport stand das Antiepileptikum 2013 mit 2,4 Millionen Verordnungen im Wert von 281 Millionen Euro zu Apothekenverkaufspreisen auf Platz 26. Hierzulande wurde Lyrica 2004 eingeführt, das zusätzliche Patent war zwei Jahre nach dem ursprünglichen erteilt worden.
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