Großbritannien

Alles in die Freiwahl?

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Berlin -

Mit OTC-Dummies in der Freiwahl hat Klosterfrau unlängst für Aufregung gesorgt. In Großbritannien ist die Platzierung leerer Packungen seit Jahren üblich. Der Gang zum HV-Tisch könnte künftig aber gänzlich überflüssig werden: Auf Drängen der großen Ketten will das General Pharmaceutical Council (GPhC) als Berufsaufsicht es in das Ermessen der Betreiber stellen, wo apothekenpflichtige Produkte präsentiert werden.

Im britischen Arzneimittelgesetz werden Medikamente in drei Kategorien eingeteilt: Neben verschreibungspflichtigen Präparaten (prescription only medicines, POM) gibt es apothekenpflichtige (pharmacy medicines, P) und frei verkäufliche Produkte (general sale list medicines, GSL).

Für P-Medikamente, also OTC-Produkte, ist vorgeschrieben, dass diese nur unter Aufsicht eines Apothekers abgegeben werden dürfen. Wo die Präparate platziert werden, steht nicht explizit im Gesetz, sondern wurde bislang aus den Berufsregeln abgeleitet.

Im September 2012 hat das GPhC eine Anhörung gestartet, die zu einer Lockerung führen könnte. Demnach sollte es künftig ins Ermessen der Inhaber oder Chefapotheker (Superintendent Pharmacist) gestellt werden, OTC-Produkte in der Freiwahl zu platzieren. „Aus unserer Sicht ist eine angemessene Beratung durch das pharmazeutische Personal wichtiger als die Frage der physischen Präsenz in der Apotheke“, heißt es in einem Arbeitspapier.

Die Apotheker seien qualifiziert genug um selbst zu entscheiden, ob und welche OTC-Medikamente für die Selbstbedienung infrage kämen. Eine angemessene Beratung und effektive Kontrolle müssten dabei sichergestellt sein.

Aus diesem Grund soll es einige grundsätzliche Regeln geben, die in einem Leitfaden festgehalten werden sollen. So müssen die Apotheken der Aufsicht melden, wenn sie OTC-Medikamente in die Freiwahl stellen wollen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter auch weiterhin ihrer Beratungsaufgabe uneingeschränkt nachkommen können. „Personalausstattung, räumliche Gestaltung und Verkaufsprozess müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben stehen.“

Die Vorgesetzten sollen Sorge dafür tragen, dass stets genügend und ausreichend qualifizierte Mitarbeiter vor Ort sind. Außerdem soll ein Risikomanagementsystem Pflicht sein: Nicht nur bei OTC-Switches sollen die Apotheker genau hinschauen, sondern auch bei Medikamenten, bei denen ein Missbrauch vermutet wird. Werden Risiken beobachtet oder vermutet, müssen diese der Arzneimittelbehörde gemeldet werden.

Schließlich sollen die Mitarbeiter umfassend eingebunden werden. In Schulungen sollen die kommunikativen Fähigkeiten gestärkt werden; außerdem sollen die Angestellten für mögliche Risiken sensibilisiert werden. „Wenn ein Arzneimittel ungeeignet oder nicht sicher genug für einen Patienten ist, sollte die Verweigerung der Abgabe klar kommuniziert werden.“

Die großen Apothekenketten wie Lloyds oder Coop stehen hinter dem Vorstoß. Dagegen kritisiert die Royal Pharmaceutical Society (RPS) die geplante Freigabe: Es gebe keinen Nachweis, dass ein solcher Schritt irgendeinen Nutzen habe, so die Berufsvertretung.

Vielmehr werde es Apothekern erschwert, eine sichere Abgabe zu gewährleisten, heißt es in einer Stellungnahme. Die Selbstbedienung bei OTC-Medikamenten sei eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Kritiker fürchten, dass in den Apotheken wegen der Selbstbedienung Personal abgebaut werden könnte. Dazu kommt, dass in Supermärkten nur eine eingeschränkte Kontrolle möglich ist, da Ware aus der Selbstbedienung an den Kassen am Ausgang bei nicht-pharmazeutischem Personal bezahlt wird.

Noch werden Stimmen gesammelt; frühestens im kommenden Jahr ist mit einer Entscheidung zu rechnen. Das letzte Wort hat der GPhC-Vorstand, dem je sieben Apotheker und Wissenschaftler angehören.

Das GPhC ist für alle berufrechtlichen Belange zuständig und war 2010 aus der Royal Pharmaceutical Society (RPSGB) ausgegliedert worden, die seitdem nur noch repräsentative Aufgaben für den Berufsstand wahrnimmt.

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