Die griechische Arzneimittelbehörde hat den Export von mehr als 34 Arzneimitteln vorerst verboten. Die Aufsicht will damit die Patienten im eigenen Land schützen: Die 108 betroffenen Fertigarzneimittel würden vor Ort gebraucht. Im Gespräch ist sogar, Exporte komplett zu verbieten. Die Großhändler laufen Sturm gegen diese Entscheidung: Sie nutze einzig und allein der Pharmaindustrie, der die billigen Verkäufe in anderen EU-Staaten schadeten. Die Grossisten wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.
Im Zuge der Finanzkrise hatten die Regierung und die Arzneimittelbehörde die Arzneimittelpreise immer weiter gesenkt. Für die Großhändler ist der Parallelexport daher zu einem wichtigen zweiten Standbein geworden. Hinzu kommt, dass viele griechische Apotheken aufgrund von herben finanziellen Verlusten ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können. Auch dadurch wurde der Export immer wichtiger für die vielen kleinen Grossisten.
Unter den von der Arzneimittelbehörde aufgelisteten Präparaten sind viele, die in Deutschland häufig als Reimport abgegeben werden, beispielsweise Viread (Tenofavir), Crestor (Rosuvastatin), Atacand (Candesartan) und Clexane (Enoxaparin).
Die Arzneimittelbehörde behauptet, dass die Arzneimittelversorgung im Inland unter den Nebengeschäften der Großhändler leidet. Die Firmen halten dagegen, dass sie nur Medikamente exportierten, die in Griechenland ohnehin nicht gebraucht würden. Zudem seien die Exporte bereits um rund 600 Millionen Euro gedrosselt worden, heißt es beim Großhandelsverband.
Aus Sicht der Großhändler haben die großen internationalen Pharmakonzerne in Griechenland erfolgreich lobbyiert, um ihre Mutterkonzerne in den anderen EU-Staaten vor den günstigeren Importen zu schützen. Schon Mitte des vergangenen Jahres hatte der Chef des EU-Pharmaverbandes EFPIA, Sir Andrew Witty (GSK), in einem Brief an führende EU-Politiker ein temporäres Verbot von Reimporten aus Krisenstaaten gefordert.
So solle verhindert werden, dass wirtschaftlich stabilere Länder von Zugeständnissen bei den Arzneimittelpreisen profitieren. Auch vor einem Medikamentenmangel in den Niedrigpreisländern wurde gewarnt.
Apotheker und Großhändler müssen der Arzneimittelbehörde in Zukunft nachweisen, welche Fertigarzneimittel sie ausliefern. Die Behörde will den Export in Zukunft genauestens überwachen.
Es ist das erste Mal, dass ein EU-Staat den Parallelexport von Medikamenten verbietet – der laut EU-Recht eigentlich völlig rechtens ist. Medienberichten zufolge soll das Verbot sogar ausgeweitet werden. In anderen Berichten heißt es allerdings, dass die Maßnahmen nur zeitlich begrenzt seien. Die Arzneimittelbehörde äußerte sich dazu nicht.
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