Grundsatzurteil

Glyphosat: Bayer zieht vor höchstes US-Gericht

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Leverkusen/Washington -

In den USA laufen mehrere Klagen gegen den Chemiekonzern Bayer im Zusammenhang mit Glyphosat. Bayer hat nun vor dem US Supreme Court die Überprüfung des Falls „Durnell“ beantragt, um ein Grundsatzurteil zu erwirken. Das Urteil könnte die laufenden Rechtsstreitigkeiten weitgehend eindämmen.

Bayer hat beim US Supreme Court die Überprüfung des Falls „Durnell“ beantragt, um eine Lösung der US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten zu finden. Der Antrag wurde nur drei Tage nach der Entscheidung des Missouri Supreme Court eingereicht und könnte den Weg für ein Grundsatzurteil ebnen, das die laufenden Klagen weitgehend eindämmen könnte.

Hintergrund sind die zahlreichen Klagen wegen angeblicher Gesundheitsrisiken durch Glyphosat, bei denen Bayer unter anderem kürzlich zu einer Rekordstrafe von 2,1 Milliarden Dollar verurteilt wurde. Der Chemiekonzern hatte zunächst einen geeigneten Fall suchen müssen, bevor dieser Antrag gestellt werden konnte. Der Fall „Durnell“ aus dem Jahr 2023 wurde im Missouri Circuit Court zugunsten der Kläger entschieden, denen 1,25 Millionen US-Dollar zugesprochen wurden.

Laut Bayer sind Landwirte auf Produkte wie Roundup angewiesen, für die es einheitliche, wissenschaftlich fundierte Produktlabel gemäß Bundesrecht geben muss. Der Chemiekonzern verweist darauf, dass die US-Umweltbehörde EPA Roundup als sicher und nicht krebserregend einstuft. Dennoch investiere die Klägerindustrie hunderte Millionen Dollar, um das Produkt ohne Krebswarnung anzugreifen. Ein positives Urteil des Obersten Gerichtshofs könnte diese Rechtsstreitigkeiten weitgehend beenden.

Der Fall „Durnell“ und die Preemption-Frage

Bayer argumentiert, dass das Bundesberufungsgericht im Fall „Schaffner“ richtig entschieden habe, dass das Bundesgesetz Klagen wegen fehlender Warnhinweise ausschließe. Im Fall „Durnell“ basiere das Urteil der Geschworenen gegen den Chemiekonzern aus dem Jahr 2023 auf der Annahme, dass das Gesetz im US-Bundesstaat Missouri eine Krebswarnung bei Glyphosat vorschreibe. Bayer verweist auf die Position der EPA, die eine solche Warnung ablehnt. Das Produktlabel könne daher nur mit Genehmigung der EPA geändert werden. Der Chemiekonzern legte Berufung ein, verlor jedoch. Nach der Ablehnung der Prüfung durch den Missouri Supreme Court am 1. April 2025 wendet sich das Unternehmen nun an den US Supreme Court. Bayer hofft auf eine Entscheidung noch vor der Sommerpause 2025.

Monsato-Übernahme

Bayer hatte sich 2018 mit der Übernahme von Monsanto auch die Glyphosat-Problematik ins Haus geholt. Dies führte zu einer Klagewelle, die den Konzern bereits Milliarden gekostet hat. Auch wenn viele Verfahren mittlerweile per Vergleich beigelegt wurden, sind noch Tausende offen.

Bis zum 31. Januar 2025 wurden rund 114.000 der insgesamt 181.000 angemeldeten Ansprüche per Vergleich beigelegt oder erfüllen nicht die Vergleichskriterien. Bayer setzt auf eine Klärung durch den Supreme Court, um die rechtliche Unsicherheit zu beenden. Im Rahmen dieser Strategie intensivierte Bayer auch die Lobbyarbeit in US-Bundesstaaten bezüglich möglicher Gesetzesänderungen, die den Vorrang des Bundesrechts bei Warnhinweisen betonen.

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