Noscapin-Hustensaft

Giftige Rezeptur: Ermittlungen gegen Apothekenmitarbeiter

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Berlin -

Im Fall verunreinigter Rezepturen in Österreich hat die Staatsanwaltschaft nun zwei Apothekenmitarbeiter im Visier. Zwei Kinder hatten nach der Einnahme von Noscapin-Hustensäften Vergiftungserscheinungen gezeigt. Die Zubereitungen waren offenbar mit Atropin verunreinigt. Gegen die beiden Angestellten wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Ein zweijähriger Junge und ein fünfjähriges Mädchen hatten sich am 16. und am 21. Januar an den Hustensäften aus zwei Apotheken in der Wiener Neustadt vergiftet, sie mussten im Landesklinikum behandelt werden. Ihr Gesundheitszustand hatte sich daraufhin schnell wieder verbessert. Die Wiener Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen gegen Unbekannt eingeleitet, auf ihre Anweisung hin wurden in den beiden Apotheken Originalproben beschlagnahmt. Wie mehrere österreichische Medien nun berichten, hat die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht jetzt erhärtet und ermittelt gegen zwei Apothekenmitarbeiter.

Noch ist nicht abschließend geklärt, wer für den Vorfall verantwortlich ist: Die Hustensäfte wurden jeweils in der Rezeptur von zwei unterschiedlichen Apotheken hergestellt und hatten laut Schnelltests der genommen Originalproben eine unterschiedliche Zusammensetzung – was auch eine Verunreinigung der Grundsubstanz möglich erscheinen ließ.

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hatte deshalb dringend vor der Einnahme von Noscapin-haltigen Hustensäften gewarnt, die rezepturmäßig in Apotheken hergestellt wurden. Kurz darauf kam jedoch Entwarnung: Der Rohstoff enthalte keine Rückstände von Atropin, eine systematische oder chargenbezogene Verunreinigung sei auszuschließen. Grund für die Vergiftungen scheint menschliches Versagen. „Aufgrund inzwischen untersuchter Proben des Wirkstoffes Noscapin von Hersteller und betroffenen Apotheken kann Entwarnung gegeben werden“, teilte das BASG mit.

Die Apothekerkammer hatte die Apotheken zunächst über die Sperrung der Ausgangssubstanz von Gatt-Koller mit der Chargennummer 19.00428 informiert. Als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme empfahl die Behörde, in der Apotheke erworbene und dort zubereitete Säfte bis auf Weiteres nicht anzuwenden.

Aufgrund der Tatsache, dass der Hersteller entlastet werden konnte und der Wirkstoff allen Spezifikationen entspricht, können bereits hergestellte Säfte oder Zäpfchen nun wieder bedenkenlos abgegeben und angewendet werden. Apotheker können Eltern darüber aufklären, dass bereits angebrochene Zubereitungen den Kindern weiterhin gegeben werden können.

Die Österreichische Apothekerkammer sprach von „bedauerlichen menschlichen Fehlern in zwei Apotheken“ – unabhängig voneinander scheint es in beiden Rezepturen zu ähnlichen Fehlern gekommen zu sein. Beide Apotheken wurden durch die zuständige Behörden überprüft – außer dem herstellbedingten Fehler in der Rezeptur habe es keine Beanstandungen gegeben.

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