Großbritannien

Gewerkschaft warnt vor Klagen gegen Boots

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Berlin -

Die britische Apothekengewerkschaft hat die Angestellten der Apothekenkette Boots vor Klagen gegen ihren Arbeitgeber gewarnt. Mehrere Mitarbeiter wollten vor Gericht zu ziehen, weil die Kette ihnen Extra-Zuschläge an Sonntagen gekürzt hatte. Boots hatte daraufhin angekündigt, Kündigungen auszusprechen. Die Gewerkschaft riet den Pharmazeuten von einer Klage nun ab: Kündigungen seien unter gewissen Umständen rechtens.

 

Der Gewerkschaft zufolge sind die Sonntagszuschläge um 25 Prozent reduziert worden. Von den etwa 5000 Boots-Apothekern sollen 15 Prozent von der Gehaltskürzung betroffen gewesen sein. Der Konzern selbst wollte zur Höhe der Kürzungen nichts sagen. 19 Apotheker hatten dagegen geklagt – und Recht bekommen: Ein Arbeitsgericht hatte die Einschnitte für unzulässig erklärt und Boots zur Rückzahlung gezwungen.

Weil der Konzern die nicht gezahlten Zuschläge nur an die klagenden Apotheker ausschüttete, ließ die Gewerkschaft nicht locker: Sie empfahl ihren Mitgliedern, massenhafte Klagen anzustreben. 150 Apotheker hatten daraufhin angekündigt, gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen.

Nun der überraschende Rückzug: Nach Prüfung der Rechtslage sei man zu dem Schluss gekommen, dass die Erfolgsaussichten der Gerichtsverfahren nur bei 50 Prozent lägen. Die Gewerkschaft fügte hinzu, dass es für die Apotheker daher durchaus riskant sei, die Gehaltskürzungen nicht zu akzeptieren. Eine Klage könne unter Umständen auch eine Kündigung nach sich ziehen.

Der Konzern hatte seine Angestellten ebenfalls vor einer Klage gewarnt: Auch wenn das Arbeitsgericht ihren 19 Kollegen Recht gegeben habe, seien Kündigungen gegen Apotheker eine „legale Option“.

 

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