Frankreich

Gericht erlaubt Ketten-Reklame

, Uhr

Die französische Supermarktkette Leclerc darf wieder damit werben, rezeptfreie Medikamente um 25 Prozent günstiger anzubieten, wäre der Verkauf dieser Produkte nicht an Apotheken gebunden. Das entschied heute das Berufungsgericht in Colmar und entkräftete damit das Urteil aus erster Instanz, das dem Konzern die Werbekampagne am 21. April diesen Jahres untersagt hatte.

Im TV-Spot werden Medikamente Luxusgütern gleichgesetzt. Dürften diese frei verkauft werden, würden auch die Preise fallen, heißt es. Das wertet nach Ansicht des Gerichts die öffentlichen Apotheken nicht ab. Zwar sei die Werbung ironisch und ein bisschen aggressiv, aber sie überschreite nicht die humoristischen Grenzen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Geklagt hatten die Apothekeneinkaufsgemeinschaften Univers Pharmacie und Directlabo SA sowie die beiden Berufsorganisationen USPO und UNPF. Univers Pharmacie schreibt in einer Stellungnahme, dass die französischen Apotheken in dem Fall noch nicht ihr letztes Wort gesprochen haben. „Die französischen Apotheken sind unersetzlich“, so der Präsident Daniel Buchinger.

Supermarkt-Eigentümer Michel-Edouard Leclerc zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: „Jetzt wo wir rehabilitiert sind, werden wir die Debatte wieder aufnehmen.“ Neue Fernsehspots sind bereits geplant, ab wann sie ausgestrahlt werden, ist bislang nicht bekannt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte