Tschechische Republik

Gericht bestätigt Zuzahlungen APOTHEKE ADHOC, 29.05.2008 10:23 Uhr

Berlin - 

Die zu Jahresbeginn in der Tschechischen Republik eingeführten Zuzahlungen in Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern bleiben bestehen. Das tschechische Verfassungsgericht bestätigte die Gesundheitsreform, welche von den Sozialdemokraten angefochten worden war.

Gesundheitsminister Tomáš Julínek begrüßte die Entscheidung. Seiner Meinung nach bringen die Zuzahlungen dem tschechischen Gesundheitssystem jährlich umgerechnet 160 Millionen Euro. Im ersten Quartal hatten die Kassen einen Überschuss erzielt. 40 Millionen Euro brachten die Zuzahlungen, weitere 60 Millionen Euro wurden durch Verzicht auf Behandlungen eingespart.

Patienten, Ärztekammer und Oppositionspolitiker machen unterdessen Stimmung gegen das Urteil: Ärztekammerpräsident Milan Kubek bezeichnete das tschechische System der Praxisgebühren als das „unsozialste in Europa“.