Freiwillige Rabatte statt Spargesetz Julia Pradel, 08.08.2011 15:33 Uhr
In Österreich gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Herstellerrabatt - stattdessen vereinbaren Pharmaindustrie und Sozialversicherungen regelmäßig einen so genannten Solidarbeitrag. Dieser wurde nun zum zweiten Mal ausgehandelt: Bis 2015 überweisen 105 Unternehmen und neun Großhändler den Krankenkassen jährlich insgesamt 18,2 Millionen Euro.
Diese Abgabe ist nur auf den ersten Blick freiwillig: Beim Parlament liegt ein Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2008, der einen Abschlag von 6 Prozent des Umsatzes vorsieht - gewissermaßen als Druckmittel für die Verhandlungen.
Von 2004 bis 2006 mussten die Pharmaunternehmen schon einmal 2 Prozent ihrer Umsätze abführen, die sie mit Arzneimitteln für die Sozialversicherungen erwirtschaften. Zunächst verweigerten die Unternehmen die Zahlung und führten verfassungsrechtliche Bedenken an; zahlreiche Gerichte beschäftigten sich mit den Klagen der Hersteller. Noch bevor es aber ein Urteil gab, einigten sich 2008 der Branchenverband Pharmig und die Sozialversicherungen auf den ersten Rahmen-Pharmavertrag.
Den aktuellen Vertrag können die Unternehmen als Verhandlungserfolg verbuchen: Der Beitrag ist im Vergleich deutlich gesunken: 2004 waren noch 25,7 Millionen Euro jährlich vereinbart worden. Den gesunkenen Beitrag begründet Pharmig mit den aktuell deutlich geringeren Kostensteigerungen auf dem Arzneimittelmarkt.
Ein Sprecher der österreichischen Sozialversicherungen erklärte, der Beitrag der Pharmaindustrie fange Preissteigerungen ab und konsolidiere die Arzneimittelpreise für die Versicherungen. Legt man die Arzneimittelausgaben der Sozialversicherungen von zuletzt 2,9 Milliarden Euro zugrunde, deckt der Beitrag 0,6 Prozent der Ausgaben ab.
Insgesamt zahlen die Unternehmen in den nächsten Jahren 82 Millionen Euro. Im Gegensatz zu Deutschland wird ein Teil der Summe zweckgebunden sein: 6,75 Millionen Euro sollen für Maßnahmen in den Bereichen Kindergesundheit und Prävention verwendet werden. Über die genaue Verteilung der Gelder soll ein paritätisch besetztes Gremium entscheiden.