Gesichtskontrolle in der Offizin Benjamin Rohrer, 28.06.2013 10:17 Uhr
Frankreichs Apothekenmarkt könnte in den kommenden Monaten in Bewegung geraten: Ende des vergangenen Jahres hatte die Regierung den Versandhandel für etwa 400 OTC-Arzneimittel frei gegeben. Kurze Zeit später war die Erlaubnis von einem Gericht sogar auf die gesamte Selbstmedikation erweitert worden – Experten schätzen das potentielle Marktvolumen auf 400 Millionen Euro. Die Regierung will das Internetgeschäft jedoch drosseln und hat nun eine Betriebsordnung für Internetapotheken erlassen, die den Versandhandel fast unmöglich macht.
In Frankreich gibt es verschiedene OTC-Listen. Die Regierung hatte im Dezember den Versand von Medikamenten, die zur Behandlung leichter Erkrankungen eingesetzt werden, frei gegeben. Die Liste umfasst rund 450 Medikamente. Die Erlaubnis war zudem auf Offizinapotheker begrenzt worden: Nur Pharmazeuten dürfen demnach OTC-Arzneimittel auf ihren eigenen Internetseiten anbieten.
Im März waren dann ein Apotheker und die Wettbewerbsbehörde gegen die eingeschränkte Versandhandelserlaubnis gerichtlich vorgegangen: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sei es nur rechtens, eine Grenze zwischen Rx- und OTC-Medikamenten zu setzen, nicht aber innerhalb des OTC-Bereiches. Die Regierung reagierte und gab alle rund 4000 nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zum Versand frei.
Medienberichten zufolge standen bereits mehr als 200 Versandhändler in den Startlöchern. Die könnten nun aber ausgebremst werden: Die Regierung hat eine Betriebsordnung für den Versandhandel mit Medikamenten verabschiedet, die ab dem 12. Juli gilt.
Unter anderem ist dort vorgesehen, dass der Versandapotheker die Identität jedes Kunden feststellen muss, der zum ersten Mal online eine Bestellung aufgibt. Nach dem Ausfüllen eines medizinischen Fragebogens im Internet muss sich der Patient persönlich in der Apotheke vorstellen: Nur so könne der Apotheker sicher gehen, dass nicht unter Pseudonymen bestellt werde.
Auch für die Gestaltung der Internetseiten hat die Regierung strenge Regeln festgelegt: Foren, in denen sich Patienten über Medikamente austauschen können, sind beispielsweise verboten. Auf den Seiten dürfen auch keine Links zu Pharmaherstellern angeboten werden.
Jede Seite muss zudem gleich gestaltet sein: Die Arzneimittel müssen nach Indikation sortiert werden und nicht nach Präparate- und Wirkstoffname. Die Packungsbeilagen müssen als PDF-Datei zur Verfügung stehen.
Der Gesetzgeber will auch vermeiden, dass Medikamente missbräuchlich angewendet werden. So soll der Pharmazeut große Bestellungen generell nicht erfüllen. Genaue Vorgaben macht die Regierung hier jedoch nicht. Der Versand an Kinder unter 16 Jahren ist zudem gänzlich verboten.