Frankreich

Apotheker dürfen sich zusammentun APOTHEKE ADHOC, 09.07.2013 09:32 Uhr

Keine Ketten: In Frankreich dürfen sich nur Apotheker an Apotheken beteiligen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Vor zehn Jahren verabschiedete die französische Regierung ein Gesetz,

dass es Freiberuflern erlaubte, sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit in

Gemeinschaftsunternehmen zusammenzuschließen. Lange war unklar, ob sich

damit auch Nichtapprobierte an Apotheken beteiligen können. Jetzt

stellte das Gesundheitsministerium klar: Nur Apotheker dürfen Apotheken

oder Apotheken-Unternehmen betreiben.

Das ursprüngliche Gesetz war verabschiedet worden, um Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte im Wettbewerb mit internationalen Großkanzleien zu stärken. Weil aber auch Apotheker Freiberufler sind, war die Rechtslage für sie unklar.

Nach Expertenschätzungen wird mittlerweile jede zweite der rund 23.000 Apotheken als Gemeinschaftsunternehmen betrieben, die meisten davon in Form einer Societé d'exercice libérale (SEL).

Per Verordnung wurde jetzt festgelegt, dass Apotheker, die eine eigene Apotheke leiten, zusätzlich an bis zu vier weiteren Apotheken beteiligt sein dürfen. Die Mehrheit der Anteile muss jeweils bei dem Apotheker liegen, der vor Ort verantwortlich ist. Auch Angestellte dürfen an der jeweiligen Apotheke beteiligt werden. Für Apotheker, die in Rente gehen, gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren, für Erben von fünf Jahren.

Außerdem gibt es für Apotheker künftig die Möglichkeit, echte Kapitalgesellschaften (Societé des participations financière de profession libérale, SPFPL) zu gründen, die ihrerseits an bis zu drei SEL und damit Apotheken beteiligt sein können. Auch hier gilt, dass nur Apotheker, die bei der Kammer registriert sind, Anteile zeichnen dürfen. Das Modell hat vor allem für die Übergabe von Apotheken Bedeutung.

Mit der Verordnung bestätigt das Ministerium das bestehende Fremdbesitzverbot, das 2007 von der EU-Kommission angegangen und 2010 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt worden war.

Anders als in Frankreich dürfen in anderen Ländern auch Kapitalgesellschaften Minderheitsanteile an Apotheken halten: In Österreich haben sich Celesio, Phoenix und andere Großhändler in den vergangenen Jahren in zahlreichen Apotheken eingekauft.