Bonpflicht wird abgeschafft APOTHEKE ADHOC, 31.01.2020 15:27 Uhr
Seit Anfang des Jahres gilt die Bonpflicht als Bestandteil des Registrierkassengesetzes. Wo in Deutschland bereits Petitionen gegen dieses Gesetz gestartet wurden, wurde in Frankreich nun ein neues besiegelt: Ab September sollen Bons bis zu einem Umsatzwert von 10 Euro nur noch auf Wunsch gedruckt werden.
In Deutschland ärgern sich viele Händler über die neue Kassenbonpflicht, welche auch für Kleinbeträge beachtet werden muss. In Frankreich wird nun ein anderer Weg eingeschlagen: Im Kampf gegen Müllberge hat das Parlament ein neues Gesetz besiegelt. Nach dem neuen „Gesetz gegen Verschwendung“ sollen ab September Bons bis zu 10 Euro nicht mehr ausgedruckt werden, es sei denn der Kunde wünscht dies ausdrücklich. Darüber hinaus sollen ab 2021 alle Kassenzettel bis zu 20 Euro wegfallen, ab 2022 jene bis zu 30 Euro.
Das Gesetz gegen „Verschwendung“ der Franzosen sieht zudem noch weitere Maßnahmen zum Umweltschutz vor: Demnach dürfen nicht verkäufliche Textilien und Hygieneartikel ab 2022 nicht mehr vernichtet werden, sondern müssen gespendet oder – im Fall von Textilien – recycelt werden. Darüber hinaus soll es ein neues Label für die „Reparierbarkeit“ von Fernsehern oder Handys geben. Damit will die Regierung verhindern, dass wie bislang 60 Prozent der defekten Elektrogeräte auf dem Müll landen.
Deutsche Apotheker haben sich bereits einige Maßnahmen um auf das Ausmaß der Papiermassen, die das Gesetz mit sich bringt, aufmerksam zu machen: So hat Reinhard Rokitta als Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft eine Petition gegen die Bonpflicht eingebracht. Sebastian Schulz startete die sogenannte Bon-Bucket-Challenge.