Erst vor wenigen Wochen hat die Südtiroler Landesregierung beschlossen, Landapotheken in Zukunft mit bis zu 8000 Euro pro Jahr zu fördern. Doch nun stellte sich heraus, dass höchstens eine Handvoll der insgesamt 59 Südtiroler Landapotheken die Kriterien dafür erfüllt. Apotheker drängen nun auf Nachbesserung.
Mit der Förderung will die Landesregierung eigentlich den Fortbestand der sogenannten peripheren Apotheken und Landapotheken mit Arzneimittelausgabestellen sichern. „Diese Maßnahme ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Stärkung der Betreuung vor Ort”, sagte Gesundheitslandesrätin Martha Stocker gegenüber suedtirolnews.it. „Vor allem für viele ältere Menschen ist es wichtig, dass ihre Apotheke im Ort erhalten bleibt. Denken Sie nur daran, wie lang die Wege zu Apotheken in Nachbarorten auf dem Land oft sind. Deshalb ist mir die Förderung der Landapotheken ein besonderes Anliegen”, so Stocker weiter.
Dr. Margot Vinatzer, die in Nals die Hippolyt-Apotheke führt und Sprecherin der Südtiroler Apotheker ist, sagte dagegen auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC, dass die im Beschluss formulierten Kriterien fast alle Landapotheken von der Förderung ausschließen würden. Ihrer Einschätzung nach hätte maximal eine Handvoll der 59 Landapotheken in Südtirol einen Anspruch auf die Staatshilfen.
Südtiroler Apotheker hoffen nun auf eine Nachbesserung seitens der Politik. „Wir haben uns mit der Gesundheitsrätin bereits getroffen und sie auf die Problematik hingewiesen“, sagte Vinatzer. Ob die Landesrätin der Argumentation der Apotheker folgen wird, soll sich bei einem weiteren Treffen, das noch im November stattfinden soll, herausstellen.
Bisher sieht der Beschluss vor, dass periphere Apotheken mit bis zu 4500 Euro pro Jahr gefördert werden können. Als peripher gelten Apotheken in Gemeinden mit weniger als 1800 Einwohnern. Ausgeschlossen sind kleine Gemeinden in touristischen Regionen.
Wer eine periphere Apotheke und dazu noch eine Ausgabestelle – eine Art Apotheke light mit verringerten Lagerbeständen und Öffnungszeiten – führt, kann in Zukunft eine jährliche Förderung von bis zu 8000 Euro beantragen. Apotheker, die neben einer Landapotheke auch eine Arzneimittelausgabestelle führen, können bis zu 6000 Euro im Jahr bekommen. Was die Arzneimittelausgabestellen betrifft, gilt die Voraussetzung, dass sie mindestens 20 Stunden pro Woche geöffnet sind.
Wer die Staatshilfe erhalten will, muss die Anträge auf Förderung bis zum 31. Januar eines jeden Jahres beim zuständigen Landesamt der Abteilung Gesundheit einzureichen. Für die Förderung der Landapotheken stehen allerdings nur begrenzte – nicht näher bezifferte – Summen zur Verfügung. Übersteigt der Förderbedarf die verfügbaren Mittel, sollen die einzelnen Beträge im Verhältnis gekürzt werden.
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