Finnsches e-Rezept in Estland einlösen APOTHEKE ADHOC, 24.01.2019 10:52 Uhr
Estland ist Vorreiter des digitalen Rezeptes. Seit 2010 wird elektronisch statt analog verordnet. Statt einem Rezept zeigen die Esten ihren Personalausweis in der Apotheke vor. Seit Wochenbeginn können nun auch finnische Patienten in Apotheken in Estland elektronische Verordnungen einlösen. Aber nicht in allen Apotheken.
Estnische Apotheken, die an dem Projekt teilnehmen, müssen eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen. Neu ist, dass die teilnehmenden Apotheken im Aufenthaltsland die elektronischen Verschreibungen über die neue digitale eHealth-Diensteinfrastruktur einsehen können und die Patienten keine schriftliche Verschreibung vorlegen müssen. Patienten erhalten dank der grenzüberschreitenden digitalen Rezepteinlösung einen einfacheren Zugang zu ihren Arzneimitteln.
Der Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, begrüßt die Initiative. „Ich beglückwünsche Finnland und Estland dazu, dass sie uns den Weg zur Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich eHealth weisen, und würde mich freuen, wenn andere Länder ihrem Beispiel bald folgen.“ Im nächsten Schritt müsse ein Format für den Austausch elektronischer Patientenakten zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten entwickelt werden, das es ermöglicht den Zugang der Patienten zu ihren eigenen Gesundheitsdaten zu vereinfachen.
„Elektronische Verschreibungen und internationale Patientenkurzakten können in Notfällen Leben retten. Die technischen Lösungen, die diesen Austausch ermöglichen, wurden aus Haushaltsmitteln der EU finanziert, was einmal mehr zeigt, wie wichtig die EU für die Bürgerinnen und Bürger ist und welche Bedeutung sie für ihren Alltag hat“, fügt die für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel hinzu.
22 Mitgliedstaaten sind an der digitalen eHealth-Diensteinfrastruktur beteiligt. Geht alles nach Plan, sollen in zwei Jahren elektronische Verschreibungen und Patientenkurzakten zwischen den beteiligten Staaten ausgetauscht werden. Finnland, Estland, Tschechien, Luxemburg, Portugal, Kroatien, Malta, Zypern, Griechenland und Belgien werden voraussichtlich bereits Ende dieses Jahres mit dem Austausch starten.
Grundlage ist die 2011 angenommene Richtlinie 2011/24/EG. Diese erlaubt den Mitgliedsstaaten einen sicheren, effizienten und interoperablen Austausch von Gesundheitsdaten. Dazu gehören die elektronische Verschreibung und Verabreichung, die es allen EU-Bürgern ermöglicht, die Verschreibung elektronisch aus dem Heimatland in das Reiseland (innerhalb der EU) zu übertragen. Dass das Arzneimittel im Reiseland abgegeben wurde, wird an das Herkunftsland weitergeleitet. Außerdem sollen den EU-Mitgliedsstaaten in Form von Patientenkurzakten bei medizinischen Notfällen Informationen wie beispielsweise Allergien, Vorerkrankungen oder Operationen in digitaler Form zukommen.
Das E-Rezept gibt es in Estland seit Januar 2010. Alle Informationen zur Pharmakotherapie landen in der Patientenakte auf einem Server des staatlichen Krankenversicherungfonds; nur Patienten, Ärzte und Apotheker haben Zugriff auf die Daten. Das Prinzip ist einfach: Wer in Estland ein Arzneimittel verschrieben bekommt, legt in der Apotheke nur noch seinen Personalausweis vor. Der Arzt hat zuvor die Verordnung inklusive Anwendungsdauer und Einnahmehinweisen auf den Server geladen; die Abgabe wird ebenfalls in der Patientenakte dokumentiert. So können Arzt und Apotheker genau verfolgen, welche Präparate abgegeben wurden beziehungsweise wann sie aufgebraucht sein werden. Auch der Patient kann via Internet seine Akte einsehen.