Finanzkrise

Apotheker kommen schneller an ihr Geld Benjamin Rohrer, 22.03.2013 15:47 Uhr

Hilfe für Apotheken: Die EU-Kommission verpflichtet Regierungen und Behörden, ihre Rechnungen von Kleinunternehmen innerhalb eines Monats zu begleichen. Foto: EC
Berlin - 

Immer wieder beschwerten sich Apotheker aus den krisengebeutelten Staaten Italien, Spanien und Griechenland in den vergangen Monaten über offene Rechnungen: Alleine in Spanien schulden die gesetzlichen Krankenversicherungen den Pharmazeuten seit Monaten mehr als 1 Milliarde Euro. Damit soll nun Schluss sein: Seit dem 16. März gilt für die Behörden in allen EU-Mitgliedsstaaten eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen.

In Italien ist insbesondere die Region Kampanien betroffen: Die regionalen Gesundheitsdienste schuldeten den Pharmazeuten bis zum Jahresende 2012 mehr als 300 Millionen Euro. Teilweise seien Rezepte aus dem Jahr 2011 noch nicht beglichen worden, hatte sich der Apothekerverband beschwert.

Verbandspräsident Michele Di Iorio war im vergangenen Sommer daher in den Hungerstreik getreten. Schon ein Jahr zuvor hatten die Apotheker der Region aus Protest Monate lang Rezepte nur gegen Bargeld eingelöst. In Griechenland hatten sich die Apotheker im Jahr 2011 über Schulden von 400 Millionen beschwert.

In Spanien sind die Apotheker der Regionen Valencia und Katalonien betroffen. In Katalonien schuldet die Regierung den Apothekern rund 300 Millionen Euro, die 2400 Apotheken in Valencia verlangen mehr als 360 Millionen Euro. In beiden Regionen haben die Krankenversicherungen seit vier Monaten kein Rezept beglichen.

„Täglich gehen in ganz Europa Dutzende kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Konkurs, weil ihre Rechnungen nicht beglichen werden. Dadurch werden Arbeitsplätze zerstört“, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Um die Zahlungsdisziplin zu verbessern, sei eine Richtlinie erlassen worden, die bis zum 16. März umgesetzt werden musste.

Demnach sollen die 30 Tage nur in absoluten Ausnahmefällen auf 60 Tage ausgeweitet werden. Unternehmen dürfen zudem automatisch Verzugszinsen berechnen und eine Beitreibungspauschale von mindestens 40 Euro verlangen. Der Zinssatz soll 8 Prozent über dem Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen.

Für alle darüber hinausgehenden Beitreibungskosten können sie ebenfalls angemessenen Ersatz verlangen. Zudem sollen die Unternehmen leichter gegen Behörden klagen können.