Schweiz

Faktencheck: Impfungen in der Apotheke Deniz Cicek-Görkem, 30.05.2018 12:36 Uhr

Impfen in der Apotheke: In der Schweiz erlaubt. Hier ein Überblick zu den Fakten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Anders als in Deutschland dürfen Apotheker in der Schweiz in der Apotheke impfen. Die Behörden nutzen die Kompetenz der Apotheker, um die Durchimpfungsrate zu erhöhen. Die Offizin als Anlaufstelle ist vor allem bei der Grippeimpfung immer beliebter. Ein Faktencheck über das Impfen in der Apotheke und die zu erfüllenden Voraussetzungen – den Überblick gibt's im LABOR als PDF zum Download.

Warum bieten Apotheken in der Schweiz Impfungen an?

  • Das Angebot stützt die Strategie des Bundesamt für Gesundheit (BAG), wonach die Durchimpfungsrate in der Schweiz erhöht werden soll.

In welchen Kantonen dürfen Apotheker impfen?

  • Derzeit dürfen Apotheker in 19 der 26 Kantone direkt impfen. Im Kanton Tessin erfolgt das Impfen vorerst noch mit ärztlichem Rezept für den Impfstoff. In allen Kantonen dürfen Apotheker zu Impfungen beraten.

Wie läuft die Impfung ab?

  • Die Kunden brauchen keine Voranmeldung; sie können spontan entschließen, sich in der Apotheke impfen zu lassen.

Dürfen alle Apotheker impfen?

  • Apotheker dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gesunde Erwachsene impfen. Dazu müssen sie einen „Fähigkeitsausweis“ haben. Die Impfbewilligungen für Apotheker vergeben die Kantone. Um eine Bewilligung zu erlangen, müssen die Apotheker eine fundierte Weiterbildung absolvieren, für die der Apothekerverband Pharmasuisse über das Fortbildungsprogramm FPH (Foederatio Pharmaceutica Helvetiae) zuständig ist.

 

Wie sieht die Weiterbildung aus?

  • Der „Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme“ besteht aus drei Teilen: Impfungen, Injektions- und Blutentnahmetechniken sowie einem Reanimationskurs. Schulungen zur Wiederbelebung werden nicht von Pharmasuisse organisiert. Die Teilnehmer können entscheiden, bei welchem Veranstalter sie den Kurs besuchen.
  • Der theoretische Teil der Weiterbildung zum Impfen wird von Impfexperten erstellt und durchgeführt. Im Modul Impfungen werden zum einen Grundlagen vermittelt, zum anderen setzen sich die Apotheker mit klinischen und rechtliche Aspekten auseinander. In praktischen Übungen lernen sie unter anderem das Erstellen eines Impfschemas, Erkennen von Kontraindikationen, Injektionsart sowie Auswahl möglicher Impfungen. Es gibt einen Eintrittstest sowie eine Abschlussprüfung zum Erwerb des Leistungsnachweises.
  • Im Modul Injektions- und Blutentnahmetechniken werden die Apotheker dazu ausgebildet, Medikamente intramuskulär und subkutan zu verabreichen. Sie sind danach fähig eine Triage (Priorisierung medizinischer Hilfeleistungen) durchzuführen, um Risikopatienten zu identifizieren. Neben der Theorie lernen sie in praktischen Übungen unter anderem Kommunikation und Umgang mit Patienten, Vor- und Nachbereitung einer Injektion, kapillare und venöse Blutentnahmen und Nofallmaßnahmen bei anaphylaktischen Reaktionen. Das theoretische Wissen wird in einer Prüfung abgefragt. Die praktische Prüfung besteht aus mindestens einer intramuskulären Injektion und einer venösen Blutentnahme am lebenden Menschen.

Wo wird geimpft?

  • Die Impfung wird von einem Apotheker mit spezifischer Weiterbildung in einem separaten Raum der Apotheke durchgeführt.

Wie müssen die Räumlichkeiten aussehen?

  • Die Apotheke muss zum Impfen über die nötige Ausstattung verfügen, beispielsweise muss der Raum separat und hygienisch sein. Zudem muss eine Liegemöglichkeit vorhanden sein. Die kantonalen Vorschriften des Gesetzgebers müssen erfüllt sein.

Wie viele Apotheker haben in der Schweiz bereits die Kompetenz zum Impfen erlangt?

  • 1180 (Stand 01.05.2018). Weitere 500 Apotheker sind zurzeit in der Weiterbildung.

Wen dürfen Apotheker impfen?

  • Apotheker dürfen nur Gesunde ab dem 16. Lebensjahr impfen. Kinder, Schwangere sowie chronisch oder akut Kranke müssen sie zum Arzt schicken.

Welche Impfungen dürfen Apotheker verabreichen?

  • Das ist abhängig von den kantonalen Bestimmungen. In allen 19 Impfkantonen kann man sich gegen Grippe impfen lassen. In einigen Kantonen sind auch andere Impfungen wie zum Beispiel die FSME-Zeckenimpfung sowie Folgeimpfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Hepatitis A und B möglich.

Seit wann ist das Impfen in der Apotheke erlaubt?

  • Das eidgenössische Parlament erteilte mit der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) im März 2015 grundsätzlich grünes Licht für das Impfen in der Apotheke.

Muss der Apothekenleiter eine Versicherung abschließen?

  • Eine der Voraussetzungen für das Impfen in der Apotheke ist die Anpassung der Haftpflichtversicherung des Apothekenleiters. Diese muss auch Impfrisiken abdecken.

Dürfen Pharma-Assistenten impfen?

  • Pharma-Assistenten dürfen die Impfungen nicht durchführen, da sie nicht zum Medizinalpersonal gezählt werden.

Was ist der Vorteil für das Gesundheitssystem?

  • Die Dienstleistung in der Apotheke entlastet dank den kundenfreundlichen und längeren Öffnungszeiten die Hausärzte und die Notfallaufnahmen in den Spitälern. Außerdem ist das Angebot auch für viele Berufstätige praktisch.

Wie sieht die Vergütung aus?

  • Nach Angaben des Schweizerischen Apothekerverbands Pharmasuisse ist es grundsätzlich so, dass nicht alle Impfungen im Rahmen der Grundversicherung vergütet werden, auch nicht, wenn ein Arzt sie vornimmt. Bei der Grippeimpfung ist beispielsweise geregelt, dass die Grundversicherung die Impfung bei Risikogruppen übernimmt (zum Beispiel bei Personen ab 65 Jahren und Schwangeren). Maßgebend für die Übernahme der Impfung durch die Grundversicherung sind die Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans.

    Zudem ist es bislang so, dass nur Leistungen von der Grundversicherung vergütet werden, die von einem Arzt verordnet werden. Verordnet also ein Arzt die Grippeimpfung für eine Person einer Risikogruppe, kann der Grippeimpfstoff mit der Grundversicherung abgerechnet werden, auch wenn sie vom Apotheker durchgeführt wird. Die zusätzlichen Leistungen wie das vorgängige Beratungsgespräch oder die Durchführung der Impfung sind in der Grundversicherung allerdings nicht geregelt.

    Es gibt in der Schweiz eine Vielzahl an Zusatzversicherungen. Anbieter von Zusatzversicherungen sind, anders als bei der Grundversicherung, frei, welche Leistungen sie übernehmen. Momentan besteht eine Zusammenarbeit mit der CSS, mit 1.7 Millionen Versicherten die zweitgrößte Schweizer Krankenversicherung. Apotheker erhalten für die Impfung von CSS-Zusatzversicherten ab 50 Jahren je 30 Franken pauschal während der Grippesaison.

Den Überblick gibt's im LABOR als PDF zum Download.