Bedarfsplanung

EuGH-Urteil schnell umsetzen APOTHEKE ADHOC, 13.03.2009 09:28 Uhr

Berlin - 

Die österreichischen Zahnärzte appellieren an die Regierung in Wien, dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Bedarfsplanung für Zahnambulatorien schnell eine Gesetzesnovelle folgen zu lassen und so die beanstandete Ungleichbehandlung bei der Niederlassung zu beheben.

Der EuGH habe sich nicht grundsätzlich gegen eine Bedarfsprüfung gewandt, so die Österreichische Zahnärztekammer. Allerdings hätten die EU-Richter klar gemacht, dass eine Ungleichbehandlung von
privaten Krankenanstalten und Gruppenpraxen unzulässig ist. In Österreich unterliegen selbstständige Zahnambulatorien einer Bedarfsprüfung durch die Behörden, Gemeinschaftspraxen können sich jederzeit niederlassen.

Die Zahnärzte sprechen sich explizit für eine Beibehaltung der Bedarfsprüfung aus, da anderenfalls eine geordnete Planung im österreichischen Spitals- und Gesundheitswesen verhindert werde. Die Ungleichbehandlung solle in einer entsprechenden Gesetzesnovelle berücksichtigt werden.

Wie sich eine gesetzliche Neugestaltung auf den konkreten Fall der Elektronikkette Hartlauer auswirken könnte, war zunächst nicht zu erfahren. Hartlauer war mit Plänen zur Eröffnung von Zahnambulatorien an der Bedarfsprüfung gescheitert und hatte geklagt. Dank des Umwegs über eine eigens gegründete Auslandsgesellschaft war der Fall in Luxemburg gelandet. Das Vorlageverfahren geht nun zurück an den österreichischen Verwaltungsgerichtshof, der gemäß EuGH-Richtspruch entscheiden muss.