Italien

EuGH entscheidet über Apothekenpflicht

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Berlin -

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich mit Italiens OTC-Shops beschäftigen: Konkret geht es um die Frage, ob „Parafarmacie“ auch nicht erstattungsfähige, verschreibungspflichtige Arzneimittel anbieten dürfen. Die Betreiberin einer norditalienischen Parafarmacia hatte vor einem Verwaltungsgericht gegen die Regelung geklagt, dass Rx-Medikamente aus der Liste „Fascia C“ nur in Apotheken verkauft werden dürfen. Die Richter gaben der Betreiberin grundsätzlich Recht, legten den Fall aber dem EuGH zur Entscheidung vor.

 

Die Klägerin hatte vor einem Jahr beim Verwaltungsgericht der Lombardei gegen die Region, das Gesundheitsministerium und den nationalen Gesundheitsdienst geklagt: Aus ihrer Sicht entsteht den OTC-Shops durch das Verkaufsverbot der verschreibungspflichtigen Medikamente der „Fascia C“ ein ungerechtfertigter Nachteil.

Die Verwaltungsrichter gaben der Händlerin Recht: „Das italienische Gesetz steht an dieser Stelle im Gegensatz zu europäischen Gesetzen“, so das Urteil. Für Unternehmer und Apotheker, die in Italien Medikamente der „Fascia C“ verkaufen wollten, sei es aufgrund des Verbotes nahezu unmöglich, sich in Italien niederzulassen. Das Verbot sei diskriminierend und verstoße zudem gegen die Berufsfreiheit.

Das Argument der italienischen Regierung, nach dem mit der Restriktion der übermäßige Konsum dieser Präparate vermieden soll, ist aus Sicht der Richter nicht stichhaltig. Der EuGH soll daher prüfen, ob das Gesetz mit den EU-Vorgaben vereinbar ist.

Die „Fascia C“ ist seit mehreren Jahren heiß umkämpft: Die Medikamentenliste enthält mehr als 3700 nicht erstattungsfähige Präparate zur Behandlung von „Krankheiten leichten Ausmaßes“. Die meisten der Medikamente sind jedoch verschreibungspflichtig. Seit kurzem dürfen die OTC-Shops den nicht verschreibungspflichtigen Teil der Liste führen. Der Verband der Parafarmacie fordert jedoch eine weitere Liberalisierung und setzt sich für eine weitere Ausgliederung der Rx-Arzneimittel aus der Apothekenpflicht ein.

Dabei konnten die Verkaufsstellen erst kürzlich Erfolge verbuchen: Mit seinen beiden Liberalisierungsgesetzen hat Italiens Ministerpräsident Mario Monti angeordnet, dass einige der Rx-Präparate aus der „Fascia C“ aus den Apotheken entlassen werden können. Mit den Gesetzen wurde auch die Bedarfsplanung der OTC-Shops gelockert; in den Verkaufsstellen können seitdem auch nicht verschreibungspflichtige Rezepturen hergestellt werden.

 

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