In Großbritannien könnten Ephedrin- und Pseudoephedrin-haltige Produkte schon bald nur noch eingeschränkt erhältlich sein. Die Apothekerverbände sprachen sich im Rahmen einer Anhörung der Arzneimittelaufsichtsbehörde MHRA für einen strikteren Umgang mit entsprechenden Produkten aus.
Unter anderem sollen Ephedrinpräparate in den Apotheken küntig nur noch als Einzelpackung abgegeben werden dürfen und nicht mehr in der Freiwahl erhältlich sein. Für die Packungsgröße soll eine Obergrenze von maximal 12 Tabletten à 60 Milligramm eingeführt werden.
In Deutschland wird die Abgabe von Ephedrin-haltigen Produkten durch das Grundstoffüberwachungsgesetz eingeschränkt, da die Substanz als Grundstoff zur Synthese des verbotenen Betäubungsmittels Methylamphetamin (Crystal Meth) dient. Auf Grund seiner schlankmachenden und leistungssteigernden Eigenschaften wird Ephedrin in Kombination mit Coffein und ASS außerdem oft zum Doping eingesetzt.
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