Österreich

e-Medikation kommt 2016 APOTHEKE ADHOC, 10.10.2012 12:54 Uhr

Berlin - 

Der österreichische Ministerrat hat die Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) beschlossen. Ab 2016 sollen Ärzte und Apotheker auf die darin gespeicherten Gesundheitsdaten zugreifen können. Die Apothekerkammer begrüßt die damit einhergehende Einführung der e-Medikation.

 

ELGA soll als Portal für Patienten Ende 2013 in Betrieb gehen. Die elektronische Gesundheitsakte ist ein zentrales Speichersystem, in dem verschiedene Patientendaten gesammelt und über ein Netzwerk abgefragt werden können. Unter anderem sollen Laborbefunde, Entlassungsbriefe von Krankenhäusern und die aktuelle Medikamentenliste des Patienten gespeichert werden.

Ab 2016 sollen sich Ärzte mit Hilfe des Portals über die konkret zu erwartenden Wechsel- und Nebenwirkungen der jeweiligen Arzneimittel informieren können und nach diesen Informationen das Rezept ausstellen. Verordnet wird allerdings weiterhin in Papierform.

Zudem sollen auch rezeptfreie Medikamente in die Datenbank eingespeist werden. Wünscht ein Patient in der Apotheke ein OTC-Produkt, wird der Apotheker mittels einer Chipkarte des Versicherten auf ELGA zugreifen können. Die e-card gibt es seit 2005 in Österreich.

 

 

„Die e-Medikation wird einen wichtigen Beitrag zu mehr Medikamentensicherheit leisten“, sagt Max Wellan, Präsident der Apothekerkammer. Der Gesamtüberblick über die jeweils einzunehmenden Arzneimittel ermögliche eine umfassende Betreuung der Kunden durch die Apotheke.

In von Bund, Ländern und Sozialversicherung finanzierten Pilotversuchen war die e-Medikation in den vergangenen Jahren getestet worden. Für den Aufbau von ELGA sind 130 Millionen Euro veranschlagt worden. Im Vollbetrieb soll die Datenbank rund 130 Millionen Euro jährlich einsparen, unter anderem indem Doppelmedikationen vermieden und die Arzneimitteltherapiesicherheit durchgesetzt werden.

Der Beschluss muss nun den Gesundheitsausschuss passieren und vom Plenum des Nationalrates angenommen werden. Die Zustimmung beider Gremien gilt als sicher.