Elektronische Gesundheitsakte

E-Medikation bald österreichweit

, Uhr
Berlin -

Als erstes Bundesland hat Vorarlberg schon im Februar die E-Medikation eingeführt. Schrittweise soll nun ganz Österreich folgen. Alle Medikamente, die ein Patient einnimmt, können mithilfe der E-Card von Arzt und Apotheker eingesehen werden. Die Vertragskonditionen für die Apotheker sind freilich noch nicht ausverhandelt.

Zwei Millionen Versicherte in Österreich nehmen regelmäßig fünf oder mehr Medikamente ein, die Wechselwirkungen auslösen und in seltenen Fällen auch zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen können. Diese Zahlen hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengetragen. Die Lösung heiße E-Medikation, sagte Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptvorstand, auf einer Pressekonferenz. „Damit wissen die beteiligten Ärzte und Apotheker, welche anderen Medikamente verordnet wurden und können dementsprechend reagieren.“

Die E-Medikation wird in die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) integriert. Hat der Patienten sich nicht aktiv von der ELGA abgemeldet, kann der Arzt die Medikationsliste einsehen und neue Verordnungen auf unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Niedergelassene Vertragsärzte wie Apotheken werden verpflichtet, verordnete Medikamente in der E-Medikation zu speichern. Die Daten werden auf der E-Card gespeichert. Der Patient erhält dann ein Rezept mit einem Code. Der wird in der Apotheke eingelesen, so wird auch die Abgabe des Arzneimittels erfasst. Der Apotheker speichert auf der E-Card auch rezeptfreie Medikamente, die Wechselwirkungen auslösen können.

„Eine ganz wichtige Neuerung für Patienten ist dabei, dass sie dafür in der Apotheke ihre E-Card benötigen“, betont Volker Schörghofer, stellvertretender Generaldirektor im Hauptverband. Nur dann könne die Apotheke die gesamte E-Medikationsliste einsehen. „Wir Apotheker sind gerne bereit, diesen Mehraufwand für höchstmögliche Arzneimittelsicherheit zu übernehmen“, bekräftigt Gerhard Kobinger, Mitglied des Präsidiums der Österreichischen Apothekerkammer.

Während der Vertrag mit der Ärztekammer schon unterzeichnet ist, sind die Konditionen für die Apotheker noch nicht ausverhandelt, sagt ein Sprecher des Österreichischen Apothekerverbands. Zu den noch offenen Punkten zählt eine Anschubfinanzierung für die Anschaffung der Gina-Box zur Auslesung der E-Card. Ohne Box ist es den Apotheken nicht möglich, die E-Medikationsliste einzusehen und von Kunden gekaufte OTC-Medikamente zu speichern. „Vor Jahren schon haben wir die mündliche Zusage bekommen, dass wir das gleiche wie die Ärzte bekommen sollen. Kürzlich hatten wir dazu wieder Gespräche, die Vereinbarung wird voraussichtlich im März oder April finalisiert.“

Das Vorreiter-Bundesland Vorarlberg gilt als Testgebiet. Hier schloss die Apothekerkammer einen eigenen Vertrag mit den Gebietskrankenkassen ab. Apotheker müssen jährlich 900 Euro für die Teilnahme an der E-Medikation bezahlen. Etwa 65 Euro im Monat werden für den Anschluss an das Hochsicherheitsnetz fällig. Ein Kartenlesegerät ist hier bereits enthalten, für jedes weitere werden etwa 10 Euro monatlich fällig. Auf der Haben-Seite steht eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 1500 Euro. Dafür müssen sich die Apotheker nach Einrichtung aber verpflichten, nicht noch weitere Bundesmittel in Anspruch zu nehmen.

Die Bundesgesundheitsministerin freute sich über den Startschuss. „Die Einführung der E-Medikation ist ein wichtiger und innovativer Schritt in Richtung Digitalisierung und der damit verbundenen Serviceleistungen für Patienten und Dienstleister im Gesundheitswesen“, so Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Schon seit 2012 habe es die gesetzliche Grundlage gegeben, jetzt habe das Projekt in kürzester Zeit realisiert werden können. Sozialversicherungsträger und Ärztekammer wollen in den nächsten Jahren den E-Servicebereich ausbauen. So sollen Rahmenbedingungen für weitere Dienstleistungen wie E-Rezept und E-Transportschein ausgearbeitet werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte